Urteil gegen BMW wegen Facebook-Werbung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) warnt vor gesetzwidrigen Kredit- und Leasingwerbungen, in denen unvollständige Angaben falsche Erwartungen wecken. Bei einer BMW-Werbung, gegen die der VKI im Auftrag des Sozialministeriums geklagt hatte, entschied das Landesgericht Salzburg nun, dass gegen die Vorschriften zur Leasingwerbung verstoßen wurde.

Wirbt ein Kredit- oder Leasinggeber mit dem Sollzinssatz so ist er vom Gesetzgeber verpflichtet, auch immer deutlich auf den höheren effektiven Jahreszins sowie den Gesamtbetrag einschließlich der Kosten und Gebühren hinzuweisen, so der VKI in einer Aussendung. Denn nur mit diesen Angaben können die Verbraucherinnen und Verbraucher die tatsächliche wirtschaftliche Last richtig einschätzen, da sonst beispielsweise Bearbeitungskosten oder Kontoführungsgebühren nicht eingerechnet sind.

Keine Infos zu effektivem Zinssatz und Nebenkosten

„Wir haben derzeit mehrere Verfahren bezüglich Kredit- und Leasingwerbungen anhängig, bei denen groß mit dem Sollzinssatz oder der monatlichen Rate geworben wird, die Informationen über die sonstigen Kosten und den effektiven Zinssatz werden aber nur irgendwo klein und versteckt oder manchmal sogar gar nicht gegeben“, erklärt VKI-Juristin Beate Gelbmann.

Im Verfahren gegen BMW hat der Autobauer in einer Facebook-Werbung für den BMW Mini nur die Monatsrate, aber keinerlei Informationen über den Zinssatz des angebotenen Leasings angeben. Die Verbraucher mussten erst die Homepage durchklicken und aktiv suchen, um an die relevanten Informationen zu gelangen, so die VKI-Kritik.

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