Teurer Check-in: AK klagt Wizz Air und Lauda

Der Online-Check-in bei den Billigfluglinien Wizz Air und Lauda sorgt weiter für Ärger. Viele Passagiere müssen auf dem Flughafen gegen eine hohe Gebühr einchecken, weil der kostenlose Online-Check-in nicht funktioniert. Die Arbeiterkammer (AK) hat die beiden Airlines nun deswegen geklagt.

Einige Fluglinien sehen vor, dass man vorab im Internet einchecken muss. Macht man das nicht, fällt am Flughafen eine Zusatzgebühr an. Der Online Check-in ist oft nur bis einige Stunden vor Abflug möglich. Am Flughafen ist es daher meist schon zu spät.

Online-Check-in klappt oft nicht

Der Check-in von Wizz Air scheint besonders fehleranfällig: Wer online für den Flug einchecken will, um Zusatzkosten von ca. 35 Euro pro Person und Strecke am Flughafen zu vermeiden, bekommt statt des Boarding-Passes eine Fehlermeldung. Am Flughafen folgt dann die böse Überraschung: Wizz Air bestreitet, dass der Online Check-in nicht möglich war. Wenn man mitfliegen möchte, müsse man daher die Zusatzgebühr bezahlen.

Viele Passagiere berichten, dass sie zuvor per E-Mail von einer oder sogar mehreren Flugverschiebungen informiert worden seien. Mitunter handelte es sich dabei nur um wenige Minuten. Wird nicht jede einzelne Verschiebung akzeptiert, ist der Online-Check-in ebenfalls nicht möglich. Bei den Konsumentenschutzorganisationen laufen deswegen die Telefone heiß. Es gibt mehrere hundert Betroffene, die so zur Kasse gebeten wurden. Bisher lehnte Wizz Air die Rückzahlung der Gebühr stets ab.

Musterprozesse gegen Wizz Air und Lauda

Die AK brachte nun die ersten Klagen für Musterprozesse gegen Wizz Air und Lauda (früher: Laudamotion) ein, weitere sollen folgen. Die AK will die Verfahren notfalls bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) bringen. Sollte die AK recht bekommen, können Konsumentinnen und Konsumenten die Gebühr für den Flughafen-Check-in zurückverlangen.

Weiters brachte die AK eine Verbandsklage gegen Lauda bei Gericht ein. Hier soll geprüft werden, ob Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) rechtswidrig sind. Neben der „Check-In Gebühren Klausel“ wurden noch zahlreiche weitere Klauseln der Fluglinie in dieser Verbandsklage beanstandet.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) rät Betroffenen, Screenshots von der Fehlermeldung beim Online-Check-in zu machen, um Beweise für spätere Verfahren zu sichern. Wer schon vor der Buchung vergleicht, welche Leistungen im Ticketpreis enthalten sind, kann Kostenfallen bei Billigfluglinien vermeiden. Denn sonst kann es sein, dass die diversen Nebengebühren letztlich teurer sind als das Ticket.

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