Weiter Ärger mit Vertragsausstieg bei Parship
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Vor etwas mehr als einem halben Jahr schloss eine Wienerin einen Vertrag mit Parship ab, der im Mai 2019 hätte enden sollen. Kurz vor Vertragsende erkundigte sie sich bei der Partnerbörse über den Zeitraum der Kündigungsfrist - ohne Erfolg. Etliche E-Mails blieben unbeantwortet. Als es dann zur automatischen Vertragsverlängerung kam, fühlte sie sich überrumpelt. Noch dazu wurde der für sechs Monate gültige Vertrag um ein ganzes Jahr verlängert.
Nichtssagende E-Mail reicht nicht aus
„Das Problem mit Parship und den Vertragsverlängerungen ist uns schon länger bekannt“, sagt Andreas Hermann, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Bereits im September 2017 urteilte der Oberste Gerichthof (OGH), dass die automatische Vertragsverlängerung von Parship durch den Versand nichtssagender Erinnerungs-E-Mails unzulässig ist.
Eine automatische Vertragsverlängerung ist in Österreich nur erlaubt, wenn rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist deutlich auf die Möglichkeit zum Ausstieg hingewiesen wurde. Konsumenten und Konsumentinnen müssen daher in einer separaten E-Mail davon verständigt werden.
Konsumentenschützer: Änderung zu wenig
Das mache Parship auch, allerdings nach wie vor nicht in ausreichendem Maße, so Jurist Hermann. So stehe zwar im Betreff einer solchen Erinnerungsmail von Mai 2019: „Hinweis auf Laufzeit und die automatische Vertragsverlängerung ihrer Mitgliedschaft“. Details zu Fristen oder Laufzeiten finde man in der Mail keine. Um an Informationen zur Vertragsverlängerung zu kommen, müsse man erst im Text der Mail über einen Link ins eigene Profil einsteigen. „Das Problem ist, dass die Erinnerungsmail in der Flut an Parship-Mails leicht übersehen werden kann“, sagt Hermann.
APA/dpa/Boris Roessler
Zwölf Monate statt sechs Monate bei Verlängerung
Dazu kommt, dass Parship – wie im Fall der Wiener Kundin – nicht immer genau den Vertrag verlängert, den man zuvor hatte und das macht die Sache noch teurer. „Auch da sind wir der Meinung, dass das andere Verträge sind, die man nicht einfach so verlängern und Konsumenten aufzwingen kann“, sagt der EVZ-Jurist. Darüber müsse Parship extra aufklären oder zumindest den Kunden die Möglichkeit geben, den Vertrag nach dem Abschluss zu widerrufen.
Außergerichtlicher Vergleich nicht ratsam
Der EVZ-Jurist rät davon ab, sich vorschnell mit Parship außergerichtlich auf einen Vergleich einzulassen, indem man etwa die Hälfte der Forderung zahlt: „Sollte es später ein Gerichtsurteil im Sinne der Konsumenten geben, dann kann man sich darauf nicht mehr berufen, wenn man den Vergleich abgeschlossen hat.“
Um sich Ärger mit Parship zu ersparen, empfiehlt es sich vor Vertragsabschluss sorgfältig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zu lesen. Außerdem sollte man das Postfach regelmäßig nach Erinnerungs-Mails durchkämmen und sich im Ernstfall mit einem eingeschriebenen Brief an Parship wenden. Kostenlose rechtliche Unterstützung in Streitfragen kann man sich auch beim EVZ holen.
Noel Kriznik, help.ORF.at
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Publiziert am 15.06.2019