VW-Sammelklagen: Heimische Gerichte zuständig

Im Streit über die Folgen der Abgasmanipulation bei VW haben Konsumentenschützer erneut einen Erfolg erzielt. Wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mitteilte, hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) entschieden, dass Österreichs Gerichte für die rechtliche Aufarbeitung zuständig sind - wogegen sich Volkswagen wehrt.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im September 2018 für rund 10.000 Geschädigte 16 Sammelklagen gegen Volkswagen (VW) wegen der Dieselmanipulationen bei allen Landesgerichten Österreichs eingebracht. Dabei kam die Justiz zu unterschiedlichen Erkenntnissen.

So hat das Landesgericht Klagenfurt die Causa dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. In Leoben und Eisenstadt wurde die Zuständigkeit teils bejaht. In Korneuburg, Wiener Neustadt, Wels und Feldkirch wurde das Begehr teils verneint, so der VKI.

Gericht: Schaden schon bei Fahrzeug-Kauf

Das OLG Wien gibt - wie schon zuletzt das OLG Linz - dem VKI Recht, hebt die Entscheidung des LG Korneuburg auf und bejaht zu der beim LG Korneuburg eingebrachten Sammelklage die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte", so der VKI in einer Aussendung.

Das Gericht habe festgestellt, dass der Schaden bereits dadurch entstanden ist, dass ein mit der manipulierten Abgassoftware ausgestattetes und daher nicht gewolltes Fahrzeug gekauft wurde.

Dieselmanipulationen

Mitte September 2015 hat VW eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda aus der Konstruktionsserie EA 189 mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware Abgastests manipuliert zu haben. Schadenersatzzahlungen an Betroffene wurden von VW aber ebenso wie in anderen europäischen Ländern verweigert.

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