Ärgernis Flugzeitenänderung: Was Passagiere tun können

Urlaubshotel, Mietwagen und Flug sind gebucht – doch dann ändert die Airline plötzlich die Flugzeiten. Ärgerlich, wenn dadurch ein geplanter Kurzurlaub verpatzt wird, weil sich der Flug um Stunden oder gar Tage verschiebt. Passagiere müssen das nicht einfach hinnehmen.

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Eine geplante Rundreise auf der griechische Ferieninsel Kreta macht einem Paar aus Wien Kopfzerbrechen: Ihr für Mitte Juni gebuchter Flug wurde vier Monate vor der Abreise um jeweils mehr als acht Stunden nach vorne verschoben. Statt um 13.50 Uhr findet der Hinflug bereits um 5.20 Uhr statt, der Rückflug um 9.40 Uhr statt um 18.05.

Urlaubsplanung platzt wegen neuer Flugzeiten

„Für uns ist das sehr unangenehm, weil wir schon einen Mietwagen und ein Hotel, das zwei Stunden vom Flughafen entfernt ist, gebucht haben“, so die Konsumentin. Um rechtzeitig auf dem Flughafen zu sein, müssten sie nun mitten in der Nacht aufstehen, das ist „kein guter Start in den Urlaub“. Der Leihwagen muss umgebucht werden, möglicherweise brauchen sie auch ein neues Hotel. Die günstigen Angebote sind jetzt bereits weg. Der Ärger ist groß.

Strand Balos, an der Westküste der griechischen Mittelmeerinsel Kreta

AFP

Passen die Flugzeiten nicht mehr, kann der Urlaub erheblich teurer werden

Solche Änderungen bei den Flugzeiten muss man nicht akzeptieren, so Andreas Herrmann, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Wenn eine Airline den gebuchten Flug so nicht anbieten kann, müsse sie den Passagieren zwei Möglichkeiten geben: Entweder einen Ersatzflug, der dem gebuchten sehr ähnlich ist, „oder, wenn mich das nicht interessiert, bekomme ich mein Geld zurück“, so Herrmann. Weder die Umbuchung noch das Storno dürfen extra kosten.

Nicht jeder Ersatzflug muss akzeptiert werden

Viele Fluglinien bieten nur Flüge der eigenen Airline als Ersatz an. Diese finden oft einen Tag früher oder später statt – ein Nachteil für Urlauber, deren Ferienplanung damit über den Haufen geworfen wird. Auch hier kann man sich wehren. „Wir gehen davon aus, dass man rechtlich sehr wohl darauf bestehen kann, auch auf eine andere Airline umgebucht zu werden, wenn das zeitlich besser passt“, so der Jurist. Ein entsprechendes Urteil gebe es bereits in Österreich, das erste in der EU.

Sich auf eigene Faust einen Ersatzflug zu besorgen ist hingegen riskant. Das solle man erst machen, wenn die Airline gar nicht kooperiert, rät Herrmann. Die Kosten für die Ersatztickets muss man möglicherweise später vor Gericht erstreiten.

Wann ist eine Flugverschiebung noch zumutbar

Wie viele Stunden Flugverschiebung überhaupt zumutbar sind, hängt davon ab, wann die Airline ihre Kunden darüber informierte und, um wie viele Stunden oder Tage die Abflugzeit nun abweicht. Wurde man null bis sieben Tage vor Abflug von der Flugzeitenänderung informiert, kann man eine Ausgleichszahlung verlangen, wenn bestimmte Zeiten überschritten werden. „Zum Beispiel darf ich nicht mehr als eine Stunde früher abfliegen und nicht mehr als zwei Stunden später landen“, so Herrmann.

Reisende warten in Berlin auf dem Flughafen Tegel

Jörg Carstensen/dpa

Bei ungünstigen Flugzeiten brauchen Passagiere gute Nerven

Bekommt man mehr als zwei Wochen vorher Bescheid, gibt es kein Extrageld. Die Höhe der Entschädigung hängt davon ab, wie weit man fliegt. Für die meisten Flüge innerhalb der EU sind es 250 Euro. Geregelt ist das in der EU-Fluggastrechteverordnung. Sie gilt für Flüge innerhalb der EU, Flüge mit Start in der EU und für Flüge von außerhalb, wenn der Zielflughafen in der EU liegt und es sich um eine europäische Fluglinie handelt.

Charterflüge haben unverbindliche Flugzeiten

Für das Paar, das seine Urlaubspläne ändern muss, schaut es allerdings schlecht aus. Die beiden hatten ihren günstigen Flug über die Onlineplattform Expedia gebucht, Anbieter war der Reiseveranstalter TUI, ausführende Fluglinie Austrian Airlines. Stutzig werden ließ sie erst die Buchungsbestätigung von TUI. „Dort haben wir zum ersten Mal ‚voraussichtliche Flugzeiten‘ gelesen und angenommen, dass es sich um die üblichen, halbstündigen Verspätungen handelt“, so die Konsumentin.

Doch was die beiden gebucht hatten, war ein Charterflug und kein Linienflug mit genauen Abflugzeiten. Charterflüge gibt es üblicherweise bei Pauschalreisen, was hier aber nicht der Fall war, wundert sich Andreas Herrmann.

Juristische Hilfe für Passagiere

Die AUA verwies darauf, dass sie den Passagieren nicht weiterhelfen könne, weil es sich um den Charterflug eines Reiseveranstalters handelt. Der Veranstalter TUI meinte gegenüber help.ORF.at, man habe ohnedies Ersatzflüge angeboten und ausdrücklich auf die unverbindlichen Flugzeiten hingewiesen: „An- und Abreisetag sind in erster Linie als Reisetage, nicht als Urlaubstage zu sehen“.

Die Vermittlungsplattform Expedia bot ein kostenloses Storno beziehungsweise eine Umbuchung auf einen zeitlich passenden, aber teureren Flug an. Viel Wahl bleibt den beiden Urlaubern trotzdem nicht. „Wenn sie auf jeden Fall zu dem Zeitpunkt hinreisen wollen und es nicht irgendwo anders einen anderen Flug gibt, der günstiger ist, dann werden sie das wohl akzeptieren müssen“, so EVZ-Jurist Herrmann. Die beiden werden also in den sauren Apfel beißen und zu nachtschlafener Zeit zum Flughafen fahren.

Bei Ärger mit der Fluglinie bekommen Passagiere beim EVZ und bei der Schlichtungsstelle Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) kostenlose juristische Unterstützung. Auch private Fluggastrechteportale (Private Claim Companies) bieten ihre Hilfe an. Sie sind aber nicht kostenlos, sondern behalten im Erfolgsfall eine Provision ein.

Karin Fischer, help.ORF.at

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