Mehr Schutz für Verbraucher im Onlinehandel

Das Europaparlament hat sich für mehr Verbraucherrechte ausgesprochen. Die Abgeordneten stimmten einer Einigung zu, die Unterhändler Anfang des Monats mit den EU-Staaten erzielt hatten. Damit sollen Konsumentinnen und Konsumenten besser vor unlauteren Praktiken im Onlinehandel geschützt werden.

Bisher hatten die nationalen Verbraucherschutzbehörden bei Strafen für betrügerische Unternehmen vergleichsweise wenig Schlagkraft. Künftig sind für schwerwiegende Verstöße gegen die Verbraucherrechte Geldbußen vorgesehen.

Onlinebewertungen müssen transparenter sein

Bei weitreichenden unlauteren Geschäftspraktiken muss ein Unternehmen nun mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes im jeweiligen Land zahlen. Gibt es keine Angaben zu den Umsätzen, droht eine pauschale Geldbuße von zwei Millionen Euro.

Neu sind auch Transparenzregeln für Onlinebewertungen von Produkten und Dienstleistungen. Anbieter wie Amazon, eBay und booking.com müssen offenlegen, wie das Ranking für ihre Angebote zustandekommt. Verbraucher sollen so erfahren, dass manche Empfehlungen auf Onlinemarktplätzen und Reiseportalen nur deshalb ganz oben gelistet sind, weil die Anbieter dafür die höchsten Provisionen gezahlt haben.

Gleiche Qualitätsstandards bei Lebensmitteln

Kunden, die auf Onlinemarktplätzen einkaufen, sollen zudem besser darüber informiert werden, ob sie Geschäfte mit einem Händler oder einer Privatperson machen. Internetanbieter müssen außerdem angeben, ob sie Algorithmen mit personalisierten Werbungen oder Preisen benutzen. Verbraucher sollen EU-weit Anspruch auf Entschädigung erhalten oder einen Vertrag kündigen können, wenn sie Opfer unlauterer Geschäftspraktiken wurden - etwa von aggressiver oder irreführender Werbung.

Darüber hinaus sollen doppelte Qualitätsstandards von Produkten in Europa verboten werden - also etwa minderwertige Lebensmittel wie Fischstäbchen mit weniger Fisch oder Nutella mit weniger Schokolade in Osteuropa. Die Änderungen müssen noch formal vom Rat der EU-Staaten abgesegnet werden, was in Kürze geschehen soll. Anschließend haben die Regierungen zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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