EU stärkt Verbraucherschutz bei Onlinekäufen
Dazu gehören eine höhere Transparenz bei Onlinekäufen sowie wirksame Sanktionen und klare Vorschriften bei der Bekämpfung von Doppelstandards bei der Qualität von Erzeugnissen zu den Verbesserungen.
„Die verabschiedeten Maßnahmen werden spürbare Vorteile für die Verbraucher bringen“, so die für Konsumentenschutz zuständige EU-Justizkommissarin Vera Jourova.
Hohe Geldbußen gegen Unternehmen möglich
Die nationalen Verbraucherschutzbehörden sind demnach befugt, „wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen“ zu verhängen. Bei weit verbreiteten Verstößen, die zulasten von Verbrauchern in mehreren EU-Staaten gehen, beläuft sich die Höhe der Geldbuße in jedem Mitgliedstaat auf mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes des betreffenden Unternehmens.
Produkte müssen gleiche Qualität aufweisen
Das Reformpaket beinhaltet darüber hinaus Bestimmungen zur Vermarktung von nur scheinbar identischen Produkten. Besonders östliche Mitgliedstaaten beklagen seit Längerem, dass Produkte von minderer Qualität bei ihnen als identisch vermarktet würden. Nationale Behörden werden nun gegen diese Praxis vorgehen können.
Klare Kennzeichnung bezahlter Suchergebnisse
Betreiber von Verkaufsplattformen werden der Einigung zufolge dazu verpflichtet, darüber zu informieren, wer tatsächlich Vertragspartner des Kunden ist oder nach welchen Kriterien die Produktangebote gelistet sind. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass Nutzerbewertungen authentisch sind.
Bei der Suche im Internet muss Verbrauchern klar angezeigt werden, wenn ein Suchergebnis von einem Händler bezahlt wurde. Außerdem müssen Verbraucher über die wichtigsten Parameter für die Rangfolge der Ergebnisse informiert werden.
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Publiziert am 02.04.2019