Onlineshop insolvent: Was Konsumenten tun können

Die Ware ist bestellt und bezahlt, wird aber nicht geliefert. Konsumentinnen und Konsumenten, die bei insolventen Onlinehändlern bestellt haben, stehen unter Umständen mit leeren Händen da. Firmen müssen Kunden ihre Insolvenz nicht aktiv mitteilen. Mit ein paar Tipps lässt es sich trotzdem sicher einkaufen.

Eine Vorarlbergerin bestellte im Internet vergangenen November beim Berliner Möbelhändler Monoqi. Als die Konsumentin zwei Monate später ihre Bestellung immer noch nicht erhalten hatte, ihr der Kaufpreis aber von der Kreditkartenfirma bereits abgebucht worden war, wurde sie stutzig und erkundigte sich bei dem Möbelhändler nach der voraussichtlichen Lieferzeit.

Unternehmen müssen Insolvenz nicht mitteilen

Die Antwort auf ihre E-Mail-Anfrage überraschte die Konsumentin. Die Firma war laut Monoqi-Kundenservice drei Wochen nach der Bestellung in die Insolvenz geschlittert. In dem Schreiben hieß es außerdem: „Bestellungen, welche vor bzw. am 20.12.2018 getätigt wurden, können nicht mehr ausgeliefert oder erstattet werden. Die Kunden haben die Möglichkeit, die Zahlungen im Rahmen des eröffneten Insolvenzverfahrens geltend zu machen.“

Screenshot monoqi.com

monoqi.com

Monoqi wird seit 1.März 2019 von einem neuen Unternehmen fortgeführt

„Unternehmen sind nicht verpflichtet, ihren Kunden eine Insolvenz aktiv mitzuteilen“, sagt Help-Jurist Sebastian Schumacher. Auch sei es Unternehmen nicht verboten, weiterhin Verträge abzuschließen. Strafbar mache sich ein Unternehmen jedoch, wenn es weiterhin Aufträge annehmen würde, diese aber nicht mehr erfüllen könne, so Schumacher.

Kreditkarte und Paypal bieten Schutz

Wenn ein Onlineshop insolvent ist, haben jene Kunden bessere Karten, die ein Zahlungsmittel gewählt haben, das ihnen eine lange Frist einräumt, um ihr Geld zurückzuholen. „Im Fall der Konsumentin aus Vorarlberg war es sicherlich von Vorteil, dass sie mit einer Kreditkarte bezahlt hat“, so Karl Gladt, Projektleiter beim Internet Ombudsmann, einer kostenlosen Schlichtungsstelle. Die Käuferin könne sich so ihr Geld bis zu fünf Monate nach der Bestellung zurückerstatten lassen.

Der Onlinebezahldienst Paypal bietet bei Insolvenzfällen einen Käuferschutz von 45 Tagen. Schlechter gestellt sei ein Verbraucher, der den Kaufpreis per elektronischer Überweisung getätigt hat. „Ist der Kaufpreis bereits am Konto des insolventen Händlers, bleibt dem Verbraucher nur mehr die Möglichkeit, die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden“, sagt Gladt.

Bestellbestätigung kein Nachweis für Vertragsabschluss

Da die Vorarlbergerin über die Bestellbestätigung hinaus keine weitere Mitteilung bekommen hat, ist es laut Internet Ombudsmann zu keinem Vertragsabschluss gekommen. „Allein aus diesem Grund hätte eigentlich der Kaufpreis gar nicht eingezogen werden dürfen“, sagt Gladt. Den Kaufpreis bekam die Käuferin schließlich über die Kreditkartenfirma wieder zurück.

Ärger können sich Konsumenten ersparen, wenn sie sich vor der Bestellung darüber informieren, ob das Unternehmen insolvent ist. Neben einer Recherche im Internet hilft dabei auch ein Blick in die online einsehbare Ediktsdatei.

Noel Kriznik, help.ORF.at

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