Pfusch beim Friseur: Welche Rechte Kunden haben

Eine misslungene Blondierung, fehlerhaft angebrachte Extensions oder einfach nur ein schlechter Schnitt: Wenn die Frisur nach dem Salonbesuch ganz anders ausfällt, als vorgestellt, müssen Kundinnen und Kunden das nicht einfach hinnehmen. Je nach Schwere des Schadens muss der Friseur nachbessern, Geld zurückzahlen und Schadenersatz leisten.

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Ein schönes Pastellgrau mit weichem Farbverlauf – diesen aktuellen Trend hatte sich eine junge Wienerin für ihre Haare ausgesucht. Um das zu erreichen, müssen die Haare zuerst sehr hell blondiert und im Anschluss grau übertönt werden – ein langwieriger und komplizierter Prozess.

Sie beriet sich mit ihrem Friseur und dieser traute sich die schonende Färbung zu und legte los. Insgesamt sechs Stunden verbrachte die Kundin im Salon. Doch das Ergebnis fiel ganz anders aus, als gewünscht.

Misslungener Haarschnitt

Privat

Ganz Links: So hätte die Färbung aussehen sollen. Mitte, Rechts: Das Ergebnis

Die Haare seien im Zuge der Behandlung extrem geschädigt worden, einige Strähnchen schon wenige Zentimeter nach der Kopfhaut abgebrochen und auch die Spitzen in Mitleidenschaft gezogen, so die junge Frau gegenüber help.ORF.at. Auch die Färbung sei misslungen, das Grau nicht gut getroffen und statt eines schönen Farbverlaufs habe man ihr am Ansatz einen schwarzen Balken gefärbt.

Misslungene Färbungen wie bei der jungen Wienerin seien der häufigste Beschwerdegrund von Friseurkunden, bestätigt Marcus Eisinger, Landesinnungsmeister der Wiener Friseure. Was kann man tun, wenn der Blick in den Spiegel am Ende nicht erfreut, sondern erschreckt?

Kostenlose Nachbesserung einfordern

Der Innungsmeister rät, zuallererst das Gespräch mit dem Friseur zu suchen. „Erklären sie, dass sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind und geben sie dem Friseur die Chance, sein Werk gleich zu korrigieren,“ so Eisinger.

Auch wenn man den Salon schon verlassen hat und erst zu Hause nach der ersten Haarwäsche bemerkt, dass zum Beispiel der Haarschnitt schief oder die Farbe fleckig ist, kann man eine Korrektur einfordern. In Rechnung stellen darf einem der Friseur die Nachbesserung nicht, sie muss kostenlos durchgeführt werden.

Preisminderung geltend machen

Zur Konkurrenz gehen und die Frisur dort ausbessern lassen, geht nicht. „Das müsste zuerst mit dem ursprünglich ausführenden Friseur abgeklärt werden“, so Eisinger. Ist eine Nachbehandlung nicht möglich oder bringt auch sie nicht den gewünschten Erfolg, kann der Kunde sein Geld zurückverlangen. Wie viel man zurück bekommt, hängt davon ab, wie schlimm die Frisur ruiniert wurde.

Friseur schneidet Haare

Getty Images/redshorts

Wer Spitzen schneiden lässt, sollte genau abklären wie viel Zentimeter geschnitten werden dürfen

Schaden von Sachverständigem bestätigen lassen

Lässt der Friseur nicht mit sich reden und es kommt zum Streit, sollte man einen Sachverständigen hinzuziehen.

„Melden sie sich bei der Innung, wir helfen bei der Wahl des Sachverständigen, der dann eine Empfehlung abgibt, wie sie weiter verfahren sollen“, so Innungsmeister Eisinger. Eine solche Einschätzung des Sachverständigen ist kostenlos.

Auch Schadenersatz ist möglich

In schweren Fällen, wenn der Schaden über einen rein optischen Mangel hinausgeht, wenn etwa dem Spitzenschneiden gleich 30 Zentimeter Haarlänge zum Opfer fallen, oder wenn nach dem Hantieren mit Blondier-Chemikalien die Haare büschelweise abbrechen, muss außerdem Schadenersatz geleistet werden.

„Schadenersatz gibt es bei so genannten Kunstfehlern, also wenn Friseurprodukte in der Handhabung falsch verwendet wurden, oder Arbeitsabläufe nicht richtig ausgeführt wurden,“ so Eisinger. Friseurbetriebe hätten üblicherweise eine Haftpflichtversicherung, die einen solchen Schadenersatz abdeckt.

Ausführliche Beratung kann Frust verhindern

Auch die Wiener Friseurkundin hat sich mit ihrer misslungenen Färbung und den Haarschäden an einen Sachverständigen gewandt. Er bestätigte die mangelhafte Durchführung. Die Wienerin hat ihr Geld inzwischen vom Friseur zurückbekommen und verhandelt derzeit noch über einen Schadenersatz.

Um dem Frust beim Friseur schon im Vorfeld vorzubeugen, rät Innungsmeister Eisinger zum ausführlichen Beratungsgespräch, bevor geschnitten und gefärbt wird. Auch das Mitbringen von Fotovorlagen könne dabei helfen, abzuklären, was mit den eigenen Haaren möglich sei und was nicht.

Wer den Friseur des Vertrauens noch nicht gefunden hat und nichts riskieren will, kann beim neuen Friseur auch erst einmal nur zum Waschen und Föhnen hingehen, um zu sehen, wie der Friseur arbeitet und ob man ihm beim nächsten Mal dann vielleicht auch den Schnitt der eigenen Haare anvertraut.

Beate Macura, help.ORF.at

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