Banken: Kein Service ohne Vertrag

Wer früher eine Bankfiliale aufgesucht hat, konnte Geld wechseln, Scheine tauschen und Rollen mit Kleingeld erhalten. Heute bleiben solche Services meist den eigenen Kunden vorbehalten. Die Institute argumentieren mit steigendem Kostendruck, strengeren Sicherheitsbestimmungen und wachsender Konkurrenz durch Onlinebanken.

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Mit einem 500-Euro-Schein in der Tasche hat man es nicht leicht. Kaum jemand möchte eine so hohe Banknote annehmen oder gar wechseln. Früher konnte man zumindest zur nächsten Bankfiliale gehen, dort war das Wechseln des Scheins keine große Sache. Wer so etwas heute versucht, wird die Erfahrung machen müssen, dass die meisten Banken dieses auf den ersten Blick triviale Service nur noch ihren eigenen Kunden anbieten.

Steigende Konkurrenz durch Direktbanken

Als Grund dafür vermutet Bernd Lausecker, Finanzexperte beim Verein für Konsumenteninformation (VKI), die zunehmende Konkurrenz durch Onlinebanken, die kein eigenes Filialnetz betreiben. Das würde herkömmliche Bankinstitute dazu bewegen, sich primär auf Konsumentinnen und Konsumenten zu konzentrieren, die mit der Bank in einem Vertragsverhältnis stehen.

Egal ob es um das Wechseln von Geldscheinen geht, den Tausch beschädigter Banknoten oder ob man vielleicht eine Rolle Kleingeld benötigt, um die Wechselkassa wieder aufzufüllen: Wer versucht, eine solche Dienstleistung außerhalb der eigenen Hausbank zu erhalten, sei ohne Vertrag auf das Wohlwollen der Bank beziehungsweise des jeweiligen Bankangestellten angewiesen.

Mehraufwand durch Maßnahmen gegen Geldwäsche

Für Konsumentinnen und Konsumenten, die ausschließlich über ein Onlinekonto bei einer Direktbank verfügen, kann diese Strategie zum Ärgernis werden. Direktbanken betreiben oft keine oder nur wenige Filialen. Der Finanzexperte hat dennoch ein gewisses Verständnis für das Vorgehen der Geldinstitute. Es sei nachvollziehbar, dass Banken, die ein großes Filialnetz betreiben, nicht von Laufkundschaft belastet werden wollen, die ihre Bankgeschäfte primär online tätigt. Schließlich würden auch diese letztlich Kosten verursachen, für die die Vertragskunden der Bank im Endeffekt aufzukommen hätten, so Lausecker.

Bankomat: Finger auf Abbruch

APA/GEORG HOCHMUTH

Elektronische Transaktionen können Kosten verursachen

Ähnlich sieht man das bei der Erste Bank. Die BAWAG ergänzt in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber help.ORF.at: „Hervorheben möchten wir im Zusammenhang mit dem Thema ‚Wechseln größerer Geldscheine‘ die Vorschriften zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zusammengefasst im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG). Diese umfassen unter anderem die Identifikationspflicht des Kunden, die Aufbewahrung von Aufzeichnungen über relevante Geschäftsfälle sowie Meldepflichten bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung.“ Ebenfalls in einer schriftlichen Stellungnahme beruft sich auch die Bank Austria auf die strengeren gesetzlichen Vorschriften.

Sparbuch bei einer Filialbank bringt Kundenbonus

Finanzexperte Lausecker rät Nutzern von Direktbanken, die gelegentlich doch Schalterdienste in Anspruch nehmen wollen, zumindest ein Sparbuch bei einer Filialbank anzulegen. Auf diese Weise sei man ein registrierter Bankkunde und könne daher wohl auch die diversen Schalterdienstleistungen in Anspruch nehmen, so Lausecker.

Wer sich letzten Endes doch dazu entschließt, ein Vertragsverhältnis mit einem Bankhaus einzugehen, sollte die Vertragsbedingungen vorher in jedem Fall gründlich studieren, so der VKI-Experte. Zwar gebe es beispielsweise nach wie vor keine Bankomatgebühren im heimischen Bankensektor, diese seien aber in den Kontoführungskosten versteckt. Die Paketkosten würden von den Banken genau kalkuliert, und die Institute wüssten sehr genau, wie viele Transaktionen ein durchschnittlicher Kunde im Monat durchführt. Entsprechende Transaktionsgebühren seien in den Kontoführungskosten eingerechnet.

Falsches Kontopaket kann teuer werden

Bei der Erfindung neuer Gebühren seien die Geldinstitute darüber hinaus durchaus kreativ, so Lausecker. Wer das falsche Kontopaket wählt, könnte daher teure Überraschungen erleben. Transaktionsgebühren für Überweisungen im Selbstbedienungsbereich können hier ebenso anfallen wie Gebühren bei generellen Überweisungslimits. Wer etwa einmal einen besonders hohen Betrag überwiesen bekomme, weil er oder sie etwa das Auto verkauft hat, könnte diese Transaktion später in Rechnung gestellt bekommen. Lausecker empfiehlt, die Preisverzeichnisse genau durchzulesen und dabei etwa auch ein Auge darauf zu haben, wie viele Transaktionen im Quartal gebührenfrei getätigt werden können.

Paul Urban Blaha, help.ORF.at

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