Nach Klage: Donauland muss unseriöse Praktiken stoppen

Eine Firma, die sich Donauland nennt, aber nichts mit der ehemaligen Buchgemeinschaft zu tun hat, darf keine Bücher und CDs ohne Bestellung zusenden und den Kaufpreis dafür einfordern. Die Arbeiterkammer (AK) Wien hatte das Unternehmen wegen unseriöser Geschäftspraktiken geklagt.

Die in Wien ansässigen Firma S24D Shop 24 Direct GmbH, die nach eigenen Angaben die Betreu­ung der Mitglieder der Buch­gemeinschaft Donau­land über­nommen hatte, verschickte nicht bestellte Bücher und CDs. Zahlten die Empfänger nicht, bekamen sie Mahnungen und Inkassoschreiben. Auf Reklamationsschreiben reagiert die Firma nicht oder schickt weitere Mahnschreiben. Bei den Konsumentenschutzabteilungen der Arbeiterkammern häufen sich die Beschwerden gegen diese Vorgehensweise.

Bücher müssen nicht gekauft werden

Die AK Wien ging vor Gericht gegen diese Geschäfts­praktiken vor und erreichte einen Vergleich. Die Firma darf künftig nicht mehr den Eindruck erwecken, Kunden oder ehemalige Kunden der Buch­gemeinschaft Donauland Kremayr & Scheriau hätten gegenüber der S24D Shop 24 Direct GmbH eine Kaufverpflichtung. Es dürfen keine Waren wie Bücher oder CDs ohne Bestellung zugesendet und der Kaufpreis dafür verlangt werden.

Konsument­innen und Konsumenten, die noch Mitglied in der Buchgemeinschaft Donauland sind, brauchen ebenfalls nichts zu bezahlen, wenn sie die Empfehlungs­bände retournieren oder deren Annahme verweigern. Es gibt keine Verpflichtung zum Kauf, die Kosten für die Rücksendung muss das Unternehmen tragen. Kündigungen der Mitgliedschaften dürfen darüberhinaus nicht erst zu einem weit in der Zukunft liegenden Termin akzeptiert werden. Für Mitglieder des Buchklubs, die keine Zusendung mehr möchten, stellt die AK Wien einen Musterbrief für eine „außer­ordentliche Kündigung“ zur Verfügung.

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