Cobin Claims ruft zu Sammelklage gegen Post auf

Der Verein Cobin Claims strebt im Zuge der Datenaffäre der Post eine Sammelklage vor einem Zivilgericht an. Den Betroffenen solle ein ideeller Schadenersatz von 3.000 Euro pro Person zukommen. Die durch die Post bereits erfolgte Löschung der Daten sieht die Plattform als problematisch an.

Der Post AG wurde vorgeworfen statistisch hochgerechnete Daten zu den Parteipräferenzen ihrer Kunden an Dritte weiterverkauft zu haben. Die Post hält ihre Vorgangsweise hingegen für rechtens.

Ideeler Schadenersatz von 3.000 Euro pro Person

Auf Basis eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stehe pro Person ein ideeller Schadenersatz von 3.000 Euro zu, meint die Plattform für Sammelklagen. Bis zu 2,2 Millionen Bürger wären betroffen. In einem ersten Schritt der Sammelklagsaktion sollen Betroffene ein schriftliches Auskunftsgebehren an die Post AG einreichen. Dadurch solle die Post Informationen zur personalisierten Datenerhebung preisgeben. In einem zweiten Schritt solle dann der Schadenersatz eingeklagt werden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) stellt ein Musterschreiben für das Auskunftsersuchen zur Verfügung.

„Aus unserer Rechtsansicht ist die Post dazu verpflichtet, Daten aus der Vergangenheit zur Verfügung zu stellen“, so Cobin Claims. Durch die vorsätzliche Löschung der Daten müsse es vor einem zivilgerichtlichen Gerichtsverfahren zu einer Beweislastumkehr kommen und die Post müsse sich von dem Vorwurf erst freibeweisen.

Kritik an Löschung der Daten

Kritik gab es in diesem Zusammenhang auch an der Datenschutzbehörde. Diese hatte die Datenspeicherung zur möglichen Parteiaffinität als unrechtmäßig befunden und die Post dazu aufgefordert die Daten zu löschen. Dadurch könne die Weitergabe an Dritte nicht mehr verfolgt oder rechtlich geltend gemacht werden, so Cobin Claims.

Die Post sieht sich hingegen auf rechtlich solidem Boden: „Die Löschung der Daten ist aus unserer Sicht, auch auf Anordnung der Datenschutzbehörde, rechtskonform erfolgt. Ein neuerliches Auskunftsersuchen würde zu diesem Zeitpunkt nur zu einer Leermeldung führen.“ Für die Finanzierung des Verfahrens wurden Gespräche mit dem deutschen Prozessfinanzierer FORIS AG geführt. Bei einem Prozessgewinn steht dem Finanzier ein Anteil des Erfolgs zu. Cobin Claims selbst beteuert gemeinnützig zu handeln und keine Erfolgsprämien einzufordern.

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