Online- oder Papierrechnung: Kunden haben die Wahl

Wer einen neuen Internet- oder Mobilfunkvertrag abschließt, erhält seit Dezember 2018 standardmäßig eine elektronische Abrechnung per E-Mail. Wer nach wie vor die gedruckte Variante per Post bevorzugt, muss diesen Wunsch dem Anbieter selbstständig mitteilen. Kunden haben aber auch weiterhin das Recht, auf eine Rechnung in Papierform zu bestehen. Extrakosten dürfen in so einem Fall keine anfallen.

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Seit Anfang Dezember 2018 erhalten Konsumentinnen und Konsumenten, die einen neuen Internet- oder Mobilfunkvertrag abschließen, ihre monatliche Rechnung automatisch per Mail. So sieht es eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vor.

Rechnung per E-Mail ist Standard

„Bisher war es so, dass man als Kunde gefragt werden musste, ob man eine elektronische Rechnung oder eine Papierrechnung möchte. Das hat sich jetzt geändert. Man muss nicht mehr gefragt werden, die elektronische Rechnung ist nun Standard geworden“, so Bernhard Jungwirth, Geschäftsführer des österreichischen Instituts für angewandte Telekommunikation (OIAT). Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema beantwortet das OIAT auf der neu gegründeten Onlineplattform Infoservice Telekomrechnung.

Computertastatur

ORF.at/Dominique Hammer

Telekomrechnungen kommen bei Neuverträgen automatisch per Mail

Kunden können angeben, auf welche Mailadresse die Rechnung gesendet werden soll. Das sollte auf jeden Fall eine sein, die häufig auf eingegangene Nachrichten überprüft wird. Bei älteren Menschen wäre etwa auch denkbar, dass die Rechnung zum Beispiel direkt an eine E-Mail-Adresse der Kinder geschickt wird, sofern die betroffenen Kunden das wünschen, so Jungwirth.

Keine E-Mail-Werbung ohne Zustimmung des Kunden

Wer über keine E-Mail-Adresse verfügt und beispielsweise nur einen Festnetzvertrag abschließt, erhält die Rechnung auch weiterhin ohne Zusatzkosten in gewohnter Form auf Papier. Für den Fall, dass man die elektronisch versendete Abrechnung nutzt, darf die hinterlegte E-Mail-Adresse von den Mobilfunkern übrigens ausschließlich für das Versenden der Rechnung genutzt werden. Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden darf die Adresse nicht an Dritte, wie etwa an Partnerunternehmen, weitergegeben werden.

Auch dürfen ohne Zustimmung keine Produktangebote oder Werbemails versendet werden. Das bestätigen Österreichs große Mobilfunkanbieter A1, T-Mobile und „3“. In der schriftlichen Stellungnahme von A1 heißt es beispielsweise dazu: „Die E-Mail-Adresse wird ohne gesonderte Einwilligung ausschließlich zum Zwecke des Rechnungsversands genutzt. A1 ersucht jedoch seine Kunden um Erlaubnis, Daten auch anderweitig – etwa zur Übermittlung von Produktangeboten - nutzen zu dürfen. Eine solche Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.“

Papierrechnung darf nichts extra kosten

Durch den geringeren Arbeits- und Materialaufwand beim Versenden von Mails würden elektronische Abrechnungen für Mobilfunkunternehmen eine nicht unwesentliche Kostenersparnis bedeuten, so Jungwirth. Wer dennoch das gedruckte Format bevorzugt, kann das dem Anbieter bei Vertragsabschluss oder auch zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen. Ein Wechsel sei jederzeit möglich und könne beim Anbieter auch telefonisch über die Kundenhotline, per E-Mail oder in einem Shop beantragt werden.

Handy und Rechnung

ORF.at/Lukas Krummholz

Wer eine gedruckte Rechnung möchte, muss das dem Anbieter mitteilen

Telekomunternehmen müssen ihren Kunden die Rechnung in Papierform auch weiterhin kostenlos zur Verfügung stellen. Wer allerdings zu einem späteren Zeitpunkt eine bereits erhaltene Papierrechnung erneut anfordert, also eine Rechnungskopie beziehungsweise ein Rechnungsdoppel möchte, der müsse mit einer Gebühr rechnen, sagt Jungwirth. Diese könne bis zu drei Euro betragen. Im Gegensatz dazu müssen Telekommunikationsunternehmen die elektronischen Rechnungen sieben Jahre lang aufbewahren und dem Kunden etwa über ein Kundenkonto kostenlos zugänglich machen. Kunden müssen elektronische Rechnungen also nicht extra aufheben.

Papierrechnung mindestens drei Monate aufheben

Papierrechnungen hingegen sollte man zumindest drei Monate lang nicht wegwerfen. Während dieser Zeit kann man nämlich Einspruch einlegen, etwa für den Fall, dass der Zahlungsbetrag zu hoch ausgefallen ist. Eine genaue Kontrolle der Abrechnung sei in jedem Fall ratsam, so der OIAT-Chef. Höhere Kosten könnten etwa aufgrund von Onlinefallen entstehen, in die Kunden möglicherweise ungewollt und unbewusst tappen. Dies sind meist Aboverträge, die theoretisch auch vom Mobilfunker angeboten werden. Sollte man ungewollt einen kostenpflichtigen Abovertrag abgeschlossen haben, könne man die Rechnung beeinspruchen und das Abo meist noch stornieren. Im Streitfall könne man sich innerhalb von drei Monaten an die Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) wenden, so Jungwirth.

Kontrolle der Abrechnung schützt vor zu hohen Kosten

Um für solche Fälle eine regelmäßige Kostenkontrolle der Abrechnung auch durchführen zu können, rät Jungwirth dazu, in jedem Fall sicherzustellen, dass man den Empfang der Rechnung nicht übersieht. So könne man sich etwa einen Erinnerungseintrag im Kalender notieren, der rechtzeitig darauf aufmerksam macht, dass die Telekomrechnung im Posteingang des E-Mailprogramms zu finden sein müsste. Sollte das nicht der Fall sein, rät Jungwirth dazu, den Spamordner zu überprüfen, um sicherzustellen, dass das Dokument nicht versehentlich im diesem Müllordner gelandet ist.

Frau beschwert sich am Telefon über hohe Telefonrechnung

Getty Images/Echo

Regelmäßige Kontrolle der Rechnung schützt vor Abofallen

Vorsicht vor gefälschten Handyrechnungen

Auch sollte man sicher sein, dass die Rechnung echt ist. Cyberkriminelle haben mittlerweile eine Menge Übung darin, gefälschte Mobilfunkabrechnungen herzustellen, die denen des Anbieters oft zum Verwechseln ähnlich sehen. Wer bei solchen Fake-Mails einen Link anklickt oder einen Anhang öffnet, kann sich einen Trojaner auf den Computer laden. Das kann zur Folge haben, dass persönliche Dateien gesperrt werden, für deren Freigabe die Kriminellen dann Lösegeld erpressen. Darüber hinaus könnten Passwörter oder Zahlungsinformationen wie Kreditkartendaten oder Kontoinformationen in die Hände der Hacker geraten.

Der wichtigste Hinweis darauf, dass es sich möglicherweise um eine gefälschte Rechnung handelt, seien die Dateien, die im Anhang der Rechnung versendet werden, so Jungwirth. Echte Rechnungen werden in der Regel als PDF-Dateien verschickt, während gefälschte Rechnungen, die eine Schadsoftware mitführen, meist komprimierte Dateien (Zip-Dateien) oder ausführbare Dateien mit den Endungen .exe oder .bat enthalten. Solche ausführbaren Dateien können Programme starten. Damit können also auch Schadprogramme ausgeführt werden. Sollte eine Telekomrechnung derartige Dateianhänge enthalten, sollte man sie keinesfalls öffnen und ungelesen löschen.

Paul Urban Blaha, help.ORF.at

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