Bestellt und nicht geliefert: Was tun bei Lieferverzug

Die Ware ist bestellt, die Bestellung wurde bestätigt und die Summe abgebucht - aber die Lieferung lässt auf sich warten. Was tun?

Ich warte seit zwei Monate auf die Lieferung von zwei Betten für meine Kinder. Zwei Mal wurde mir mitgeteilt, dass sich die Lieferung verspäten wird. Ich habe bereits bezahlt - was kann ich tun, wenn die Betten weiterhin nicht geliefert werden?

Hier liegt Lieferverzug vor. Ein Konsument kann dem Unternehmer in solch einem Fall eine angemessene Nachfrist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn innerhalb der Nachfrist die Lieferung wieder ausbleibt. Wenn schon längere Zeit Verzug vorliegt und der Gläubiger zugewartet hat, sieht die Judikatur einen Rücktritt sogar ohne Nachfrist als wirksam an.

Der Vertrag ist damit hinfällig und der Kaufpreis muss zurückbezahlt werden. Die Konsumentin kann zurücktreten und den bereits entrichteten Kaufpreis zurückverlangen. Der Rücktritt und die Rückzahlung des Kaufpreises sollte schriftlich erfolgen.

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