Deutsche Airlines werben um Germania-Passagiere

Nach der Insolvenz der Fluggesellschaft Germania werben die Austrian-Airlines-Mutter Lufthansa und der deutsche Ferienflieger Condor mit verbilligte Tickets um deren Kunden. Die größten Überschneidungen in den Flugplänen gebe es laut Lufthansa mit deren Tochter Eurowings.

Die Angebote richten sich insbesondere an Passagiere, die nicht mit einem Pauschalreiseveranstalter unterwegs sind.
Im Ausland gestrandete Germania-Kunden könnten für Rückflüge bis Ende Februar 2019 ab sofort bei Eurowings Flüge buchen und erhielten im Nachhinein die Hälfte des Flugpreises erstattet. Condor will Germania-Kunden ebenfalls für die Hälfte transportieren, sofern im Standby-Verfahren Plätze frei sind.

Zusätzlich will Lufthansa in den kommenden Tagen ein Buchungsverfahren einrichten, mit dem verbilligte Tickets der Netzwerk-Airlines Lufthansa, Swiss und Austrian gebucht werden können. Hier sind pauschale Nettopreise von 50 Euro (Europa) und 200 Euro (Naher Osten) geplant.

Österreich ist als Destination von der Germania-Pleite kaum betroffen. Auf der Strecke Wien-Rostock wäre die Germania erst ab Mai bis September geflogen. Zwischen Münster/Osnabrück und Salzburg flog die Germania jeweils samstags mit einem Airbus A319 mit rund 140 Sitzplätzen, wobei die Auslastung aber „überschaubar“ gewesen sei, so ein Sprecher des Flughafens Salzburg zur Presseagentur APA.

Verbraucherschützer fordern Insolvenzversicherung

Deutsche Verbraucherschützer fordern nach der jüngsten Airlinepleite eine bessere Absicherung der Kunden. Eine Insolvenzversicherung für Fluggesellschaften sei noch immer nicht beschlossen, monierte der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband. Trotz der Erfahrungen mit der Insolvenz von Air Berlin hätten Regierung und EU nichts unternommen. Das würde sich nun rächen. Den Germania-Kunden drohe nun „immenser Schaden“.

Auch der deutsche Autofahrerclub ADAC forderte eine Festschreibung des Insolvenzschutzes für Fluggäste, wie sie für Pauschalreisen bereits existiere. Alternativ bestehe die Möglichkeit, Fluggesellschaften dazu zu verpflichten, beim Ticketverkauf eine Versicherung für den Ticketpreis und die Rückbeförderung anzubieten.

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