Ärger über unseriöse 24-Stunden-Betreuung

In Österreich vermitteln rund 800 Agenturen 24-Stunden-Pflege. Beschwerden über schlechte Deutschkenntnisse der Betreuungskräfte, rechtswidrige Vertragsklauseln und zu lange Kündigungsfristen häufen sich.

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Immer mehr Menschen in Österreich sind im Alter auf Betreuung und Pflege angewiesen. Viele der Betroffenen wollen nicht in einem Pflegeheim, sondern in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Oft übernehmen die Angehörigen einen Teil der Betreuungsaufgaben. Rund um die Uhr schaffen das allerdings nur die wenigsten, sie greifen auf die Dienste einer externen 24-Stunden-Betreuung zurück.

Tauziehen um Vermittlungsgebühr

Auf der Suche nach einer 24-Stunden-Betreuung für ihre an Epilepsie leidende Mutter wandte sich auch eine Steirerin an eine Vermittlungsagentur. Innerhalb eines Monats wurden ihr drei Betreuerinnen geschickt. Die erste Frau war nur ein paar Tage bei ihr und musste dann wegen Kreuzschmerzen abreisen. Die zweite ging schon nach zwei Stunden. Das Problem bei der dritten Betreuerin war, dass sie so gut wie kein Wort Deutsch sprach. Die Tochter hatte Angst, dass die Frau im Falle eines epileptischen Anfalls ihrer Mutter nicht einmal die Rettung oder einen Arzt anrufen konnte.

Obwohl die Konsumentin unzufrieden war, bezahlte sie die drei Betreuerinnen für ihre Arbeitszeit. Sie kündigte aber den Vertrag mit der Agentur. Die Kündigung wurde akzeptiert, die Vermittlungsgebühr von 760 Euro wurde ihr dennoch in Rechnung gestellt. Daraufhin wandte sich die Steirerin an die Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer (AK) Steiermark.

Welche Deutschkenntnisse ausreichend sind

Was ihre Leistungen betrifft, sei gegen Agenturen von 24-Stunden-Betreuungen schwer vorzugehen, so AK-Juristin Katharina Gruber: „Vieles ist noch nicht ausjudiziert. So steht zum Beispiel nichts davon im Gesetz, wie gut eine Betreuungskraft Deutsch können muss.“ Katharina Gruber geht aber davon aus, dass die Sprachkenntnisse zumindest so weit reichen sollten, dass man sich mit der zu betreuenden Person unterhalten kann und im Notfall auch in der Lage ist, zu handeln.

Ein Altenpfleger begleitet eine Frau mit Rollator

APA/dpa/Angelika Warmuth

Vermittlungsagenturen sollen die passende Betreuung finden

Der Fall der Steirerin ließ sich dadurch lösen, dass die Konsumentin den Vertrag in ihrer Wohnung unterschrieben hatte. Für Verträge, die außerhalb des Geschäftsgebäudes der Agenturen abgeschlossen werden, gilt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Darüber wurde die Konsumentin allerdings nicht aufgeklärt, weshalb sich das Rücktrittsrecht um ein Jahr verlängerte. „Unserer Ansicht nach ist die Vermittlungsgebühr somit nicht zu zahlen“, so die Juristin.

Zahl der Beschwerden nimmt zu

Derartige Beschwerden sind kein Einzelfall: Die Zahl der Anfragen bei der AK Steiermark zu 24-Stunden-Betreuungen verzehnfachte sich in den vergangenen zwei Jahren von 20 auf 200 pro Jahr. Häufig geht es um fehlende Deutschkenntnisse, oder es stellt sich beim Prüfen der Verträge heraus, dass rechtswidrige Klauseln enthalten sind. So werden etwa oft viel zu lange Kündigungsfristen angegeben.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) testete im Vorjahr 26 Agenturen. Zehn erhielten ein „Wenig zufriedenstellend“, weitere zehn ein „Durchschnittlich“ und nur sechs ein „Gut“ oder „Sehr gut“, darunter die Caritas, das Hilfswerk und die Volkshilfe. Das Sozialministerium arbeitet derzeit an einem Qualitätssiegel für Vermittlungsagenturen von 24-Stunden-Betreuungen. Details darüber sind noch nicht bekannt.

AK: Gutes Zeugnis für Volkshilfe und Caritas

AK-Konsumentenschützerin Gruber rät bei der Wahl der Agentur, sich frühzeitig umzuhören, vergleichende Angebote einzuholen, sich im Verwandten- und Bekanntenkreis umzuhören und zu prüfen, welche Agenturen eine gute Kritik bekommen haben. Die Volkshilfe und die Caritas könne sie empfehlen. Diese hätten sich diversen Vorschriften verpflichtend unterworfen und würden gewisse Standards einhalten. „Wir haben hier noch keinen Fall von diesen zwei Einrichtungen gehabt, was sehr positiv ist“, so die Juristin.

Jonathan Scheucher, help.ORF.at

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