EU stärkt Verbraucherrechte beim Onlineshopping

Verbraucher in der gesamten EU haben beim Onlineshopping künftig die gleichen Rechte wie im stationären Handel. Unterhändler des Europaparlaments, der EU-Staaten und der EU-Kommission einigten sich auf neue Regeln, die grenzüberschreitendes Einkaufen einfacher machen sollen.

Der Onlinehandel nimmt zwar zu - nach Ansicht der EU-Kommission schöpfen Unternehmen und Verbraucher das damit verbundene Potenzial aber noch nicht genügend aus. Mit der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt sollen Waren und Dienstleistungen über das Internet besser zugänglich gemacht werden.

Gleichwertiger Ersatz auch bei digitalen Inhalten

Erstmals haben Verbraucher einheitliche Rechte beim Kauf digitaler Inhalte wie dem Download oder dem Streamen und Musik. Die neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass Händler bei nicht funktionierenden Produkten entweder für gleichwertigen Ersatz sorgen, reparieren oder das Geld zurückzahlen müssen. Dieses Recht haben Verbraucher für mindestens zwei Jahre.

Bei digitalen Inhalten, die nicht funktionieren, haben die Anbieter zunächst die Chance, das Problem zu lösen, ehe der Vertrag wieder aufgelöst werden kann. Gegenstände mit digitaler Komponente - ein smarter Kühlschrank oder Fernseher etwa - müssen in einem „vernünftigen Zeitraum“ auf den neusten Stand gebracht werden. Das soll die Sicherheit der Geräte gewährleisten.

„Die erzielte Einigung wird das Vertrauen der Verbraucher stärken und damit auch die Wirtschaft ankurbeln“, so Andrus Ansip, Vizepräsident der Kommission und Kommissar für den digitalen Binnenmarkt‚ und Vera Jourova, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung. Die Einigung muss noch formell vom Europäischen Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden, ehe sie wenige Wochen später in Kraft treten soll.

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