Diesel-Musterklage: VKI empfiehlt rasche Anmeldung

Wer sich der deutschen VW-Musterfeststellungsklage anschließen will, sollte sich beeilen, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Die Frist für die Anmeldung dürfte kommende Woche ablaufen, je nachdem, wann der genaue Gerichtstermin festgesetzt wird.

Der VKI brachte mangels Einigung mit VW 16 Sammelklagen in Österreich für rund 10.000 geschädigte Verbraucher ein. Mit der in Deutschland geschaffenen Musterfeststellungsklage wird auch allen anderen Betroffenen kostenlos die Chance auf Schadenersatz ermöglicht.

Zweimonatige Frist läuft ab

Eine gesicherte Anmeldung zu dem deutschen Verfahren sei nur mehr im Lauf der kommenden Woche durchführbar, so die Konsumentenschützer. Dabei geht es um den Fristenlauf: Die Klage wurde am 26.11.2018 im Klageregister des deutschen Bundesamts für Justiz bekannt gemacht. Damit begann die zweimonatige Frist für die Eintragung im Klageregister. Streng genommen läuft die Frist bis zum Vortag des ersten Gerichtsstermins, dieser wurde aber noch nicht bekanntgegeben und könnte kurzfristig angesetzt werden.

Vom Dieselskandal betroffene Konsumenteninnen und Konsumenten sollten sich daher rasch anmelden, so der VKI. „Für Verbraucher, die bisher noch nichts für die Durchsetzung von Ansprüchen gegen VW unternommen haben, ist die Musterfeststellungsklage eine sehr sinnvolle und kostenlose Möglichkeit, die Chance auf Schadenersatz zu wahren“, Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI. Die im Auftrag des Sozialministeriums dafür eingerichtete Info-Hotline 01/58877-61 ist noch bis Ende Jänner in Betrieb.

Fast 400.000 Geschädigte nehmen bereits teil

An der deutschen Musterfeststellungsklage können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmotor des Typs VW EA189 beteiligen. Wer bereits Teilnehmer an einer vom VKI organisierten VW-Sammelklage ist, kann sich nicht anmelden. Bis jetzt haben sich fast 400.000 Geschädigte der Musterfeststellungsklage angeschlossen, davon auch tausende Geschädigte aus Österreich.

Mitte September 2015 gestand VW ein, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. Es ist die erste Musterfeststellungsklage in Deutschland. Damit soll künftig in Massenschadensfällen die Klärung gemeinsamer Fragen ermöglicht werden.

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