Vorsicht bei verlockenden Schnäppchen

Das Fahrrad kostet statt 599 Euro nur 399 Euro, die Ledercouch statt 2.000 Euro nur 888 Euro. So mancher Konsument freut sich über das scheinbar gute Angebot und schlägt zu. Doch Konsumentenschützer raten zum Preisvergleich: Der sogenannte Stattpreis vieler Produkte ist extra hoch angesetzt, das vermeintliche Schnäppchen ist gar keines.

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Hohe Preise ermöglichen hohe Rabatte

„Der Stattpreis ist von den Händlern zum Teil frei erfunden“, so Walter Hager vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). Worauf sich der hohe Ausgangspreis bezieht, sei oft nicht zu erkennen. Ziel der Händler sei es, den Preisnachlass so hoch wie möglich erscheinen zu lassen.

KIndersportschuhe im Regal

Karin Fischer, help.ORF.at

Von welchem Ausgangspreis der Rabatt gewährt wird, ist nicht immer nachvollziehbar

Den Rabatt gewähren manche Unternehmen von einem sogenannten Mondpreis, einem deutlich überhöhten Preis, der über der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers liegt. So entpuppt sich so manches Sonderangebot bei näherer Betrachtung als handelsüblicher Preis, so Hager: „Man kann bei Stattpreisen davon ausgehen, dass es zu 90 Prozent ein Marketingschmäh ist.“

Sportartikel und Möbel besonders oft verbilligt

Vor allem der Sportartikelhandel und die Möbelbranche werben mit reduzierten Preisen. Bis zu 80 Prozent des Sortiments werden als vergünstigt ausgelobt, wie eine Untersuchung des VKI aus dem Jahr 2017 zeigte. Preisreduktionen gibt es dort nicht nur im Ausverkauf, sondern das gesamte Jahr über. Elektronikmärkten bescheinigte der VKI mehr Nachvollziehbarkeit und korrektere Angaben von Rabatten.

Sonderangebot für Sportschuhe im Geschäft

Karin Fischer, help.ORF.at

In Möbelhäusern und Sportgeschäften sind bis zu 80% der Waren „reduziert“

Unvollständige Preisvergleiche sind verboten

Das österreichische Recht erlaubt Preisvergleiche, vorausgesetzt sie sind deutlich gekennzeichnet, nicht unlauter und irreführend. Gibt der Händler etwa einen fingierten Preis an, der nie gültig war, ist das ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. „Beim Stattpreis muss klipp und klar dabeistehen, worauf er sich bezieht" - ob auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers oder einen früheren Verkaufspreis“, so Hager.

„Viele halten sich nicht daran und schreiben 50 Euro statt 100 Euro, ohne irgendwelche Angaben. Das ist nicht legal“, so der Konsumentenschützer. Der VKI klagte schon öfter gegen rechtswidrige Stattpreise. Prozesse dieser Art seien jedoch schwer zu führen, weil der Kläger die Irreführung nachweisen und beweisen muss, dass der überhöhte Ausgangspreis nie gegolten hat. Lückenhafte Produktbeschreibungen, geänderte Bezeichnungen oder Set-Preise erschweren das Vergleichen von Produktpreisen - für Kläger ebenso wie für Konsumenten.

Rabatte spielen mit Angst und Jagdinstinkt

„Rabatte sind im Endeffekt ein künstlicher Preisaufschlag, damit man nachher den Preis senken kann“, gibt Hager zu bedenken. Das Sonderangebot scheint nur kurze Zeit verfügbar zu sein, später oder in anderen Geschäften ist das Produkt teurer. Rabattaktionen und Ausverkäufe sollen Konsumenten zu Spontankäufen verleiten. Konsumentenschüzter raten Schnäppchenjägern zu einem kühlen Kopf. Wer Preise unterschiedlicher Anbieter über einen längeren Zeitraum beobachtet, sei davor gefeit in die Schnäppchenfalle zu tappen.

Johanna Steiner, help.ORF.at

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