Elitepartner verweigert Kunden Rückzahlung

Ende 2018 wurde die deutsche PE Digital, Betreiber der Partnerbörsen Parship und Elitepartner, vom Obersten Gerichtshof (OGH) zur Rückzahlung überhöhter Gebühren an ihre Kunden verurteilt. Geklagt hatte die Arbeiterkammer. Doch während Parship-Kunden nun ihr Geld retour bekommen, schauen Elitepartner-Kunden weiter durch die Finger.

Wer sein Abo bei Parship oder Elitepartner nach kurzem Ausprobieren storniert hat, wurde von dem Singlebörsenbetreiber lange Zeit kräftig zu Kasse gebeten. Bis zu 75 Prozent der gesamten Jahresgebühr wurden in Rechnung gestellt, auch wenn der Kunde innerhalb der gesetzlichen 14-Tage-Rücktrittsfrist storniert hatte.

Ende 2018 entschied der OGH, dass diese Geschäftspraxis nicht gerechtfertigt ist. Die verlangten Beträge seien weit überhöht, der Betreiber PE Digital müsse betroffenen Kunden das Geld zurückzahlen und dürfe ab sofort nur einen angemessenen aliquoten Teil der Jahresgebühr beim Rücktritt verrechnen, so das Urteil. Geklagt hatte die Bundesarbeiterkammer am Fall eines Parship-Nutzers.

Elitepartner: „Können Wunsch nicht entsprechen“

Nach dem Erfolg bei Gericht stellte die Arbeiterkammer betroffenen Kunden und Kundinnen der PE Digital einen Musterbrief zur einfacheren Rückforderung solcher ungerechtfertigt bezahlter Beträge zur Verfügung.Parship-Kunden wird das Geld nun zwar von der PE Digital zurückgezahlt, bei Elitepartner-Kunden verweigert PE Digital jedoch die Rückzahlung.

„Das Urteil des Obersten Gerichtshofes Wien bezieht sich auf Parship.at und nicht auf Elitepartner.at. Daher können wir Ihrem Wunsch nicht entsprechen und bitten um Ihr Verständnis“, antwortet der Kundendienst betroffenen Elitepartner-Kunden, die von ihrem Rückforderungsrecht Gebrauch machen wollen.

AK: „Vorgangsweise ist eine Unverschämtheit“

Obwohl PE Digital beide Partnerbörsen in identer Weise betreibt, schauen Kunden von Elitepartner also weiterhin durch die Finger. Rein formal stimmt das zwar, da das Verfahren den Fall eines Parship-Kunden betraf, kundenfreundlich ist das Vorgehen aber freilich nicht.

„Diese Vorgangsweise ist eine Unverschämtheit den Kunden gegenüber, weil die Sach- und Rechtslage 1:1 dieselbe ist wie bei Parship“, so Martin Goger von der Arbeiterkammer in Wien gegenüber help.ORF.at. Die Arbeiterkammer habe die PE Digital GmbH bereits aufgefordert, das Urteil auch auf die Elitepartner-Fälle anzuwenden. Sollte PE Digital sich weiter weigern, plane man eine neuerliche Verbandsklage gegen das deutsche Unternehmen.

Spiel auf Zeit

Es ist also vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis auch Elitepartner rückzahlen muss – aber diese Zeitspanne scheint PE Digital ausreizen zu wollen. Betroffene Elitepartner-Kunden müssen noch etwas Geduld haben, bis auch hier das Gerichtsverfahren alle Instanzen durchschritten hat. Die Aussicht auf Erfolg ist laut den Konsumentenschützern aber sehr groß.

Beate Macura, help.ORF.at

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