Was sich 2019 für Konsumenten ändert

Das Jahr 2019 bringt für Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich wieder etliche Veränderungen. Mit Jahresbeginn startet die Registrierungspflicht für Handy-Wertkarten, Elektroautos müssen ab dem Sommer Geräusche machen, das Alterslimit für Zigaretten wird auf 18 Jahre erhöht und Autofahrer mit Fahrassistenzsystemen dürfen das Lenkrad nun komplett aus der Hand geben.

Aus für anonyme Wertkartenhandys

Eine einschneidende Änderung im Telekombereich betrifft die Handy-Wertkarten. Laut der Telekombehörde RTR gibt es in Österreich rund 5,5 Millionen Kunden, die solche Handy-Wertkarten nutzen - der Großteil davon anonym, schätzen Experten. Ab 2019 ist damit Schluss. Wer eine Handywertkarte kauft, muss ab Jahresbeginn einen Ausweis vorlegen und Name und Anschrift registrieren lassen.

Mit der neuen Maßnahme soll laut Regierung die Strafverfolgung leichter werden. Datenschützer kritisieren sie jedoch als unwirksam und nicht verhältnismäßig. Bestehende Wertkarten-Kunden müssen ihre SIM-Karten bis 1. September registrieren lassen. Andernfalls kann die Karte nicht mehr aufgeladen werden.

Telefonate in EU-Länder werden billiger

Telefonate in andere EU-Länder werden ab Mitte Mai billiger. Pro Minute dürfen die Telefonbetreiber dann für einen Anruf maximal 19 Cent verlangen, pro SMS höchstens sechs Cent (Steuern kommen jeweils noch dazu). In Österreich kostet ein Handyanruf in europäische Ausland derzeit im Schnitt 50 Cent, eine SMS 20 Cent.

E-Autos müssen ab Sommer Geräusche machen

Elektroautos müssen ab Mitte kommenden Jahres Geräusche von sich geben. Damit auch Fußgänger mit einer Sehschwäche ein Herannahen der E-Fahrzeuge bemerken können. Die künstlich erzeugten Geräusche für Beschleunigen und Bremsen sind bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h Pflicht. Bei schnellerer Fahrt soll das Rollgeräusch der Reifen auf der Fahrbahn reichen.

Vorerst müssen jedoch nur neue Elektroauto-Modelle mit Geräuschen ausgerüstet sein. Eine Nachrüstung der 18.500 bereits im Verkehr befindlichen Autos ist nicht vorgesehen. Auch von der Lufthunderter-Geschwindigkeitsbegrenzung sind Elektroautos künftig ausgenommen.

Das Elektroauto Model 3 von Tesla steht in einem Ausstellungsraum

APA/dpa/Christophe Gateau

Ob Kleinwagen- oder Sportwagen - Elektroautos müssen ab Mitte 2019 klingen

Freihändig im selbstfahrenden Auto

Fahrer moderner Wagen mit Autopilot oder automatischer Spurhaltung können sich auf Autobahnen und Schnellstraßen künftig zurücklehnen. Ein Festhalten des Lenkrads mit mindestens einer Hand - wie bisher vorgeschrieben - ist nicht mehr notwendig. Stattdessen dürfen sich Elektroautofahrer freihändig kutschieren lassen, müssen aber im Notfall das Lenkrad sofort wieder übernehmen können.

Einparken ohne Drinsitzen

Beim automatischen Einparken mittels Einparkassistent müssen Fahrer in Zukunft nicht mehr im Auto sitzen bleiben, sondern sich nur noch in Sichtweite zum Fahrzeug aufhalten, um im Notfall eingreifen zu können.

Rechtsabbiegen bei Rot

An drei Kreuzungen in Linz wird ab 1. Jänner das „Rechtsabbiegen bei Rot“ getestet. Erkennbar ist das an einem Zusatzschild mit einem grünen Pfeil. Ziel ist es, den Verkehr flüssiger zu gestalten. Weitere Orte sollen folgen, der Probebetrieb ist vorerst für ein Jahr festgelegt.

Fahrerlose Busse und Essverbot in Öffis

Im Öffentlichen Verkehr in Wien wird ab 15. Jänner das Essverbot auf alle U-Bahn-Linien ausgedehnt. Mit Strafen müssen essende Passagiere aber weiterhin nicht rechnen. Im ersten Halbjahr 2019 starten die Wiener Linien außerdem mit dem Betrieb von fahrerlosen Bussen in der Seestadt Aspern.

Die Europa-Serie der Euro-Banknoten

EU

Die zweite Serie wird „Europa-Serie“ genannt, weil zwei der Sicherheitsmerkmale ein Porträt der Europa enthalten

Neue 100er- und 200er-Scheine

Nach den neuen Fünfern, Zehnern, Zwanzigern und Fünfzigern gibt die Europäische Zentralbank (EZB) ab Ende Mai wieder neue Geldscheine aus. Die 100- und 200-Euro-Scheine, die bisher zu hoch für schmale Geldbörsen waren, werden künftig auf die Größe des Fünfzigers geschrumpft und mit neuen Sicherheitsmerkmalen versehen. Auch das Design wurde überarbeitet. Die Farben sollen sich künftig für sehbeeinträchtigte Menschen besser unterscheiden, weil das Gelb des 200er-Scheins stärker ins Braune und das Grün des Hunderters stärker ins Gelbe tendiert.

Die zweite Generation der Euro-Banknoten ist damit vollständig. Der 500er Schein ist nicht mehr dabei, er wird nicht mehr ausgegeben, um Geldwäsche zu erschweren. Alle alten Scheine sind aber weiterhin gültig.

Zigaretten erst ab 18 Jahren

Zigaretten dürfen ab 2019 nicht mehr an Unter-18-Jährige verkauft werden. Die neue Altersgrenze gilt auch bei der Verwendung von Wasserpfeifen, E-Zigaretten und E-Shishas. Die Zigarettenautomaten sind schon entsprechend umgerüstet und prüfen das Alter nun drahtlos über die NFC-Funktion der Bankomatkarte.

Auch der Erwerb und Konsum hochprozentiger alkoholischer Getränke ist ab dem nächsten Jahr erst ab 18 Jahren gestattet. Bier oder Wein darf weiterhin ab 16 Jahren konsumiert werden.

Medikamente im Regalen einer Apotheke

APA/dpa/Daniel Reinhardt

Der Apotheker hat mit der E-Medikation einen genauen Überblick, was der Patient alles einnimmt

Medikamenten-Datenbank in ganz Österreich

Im Gesundheitsbereich wird im Jahr 2019 die Einführung der E-Medikation abgeschlossen. Seit 2018 arbeiten fünf Bundesländer mit dem System, nun folgen mit Oberösterreich, Niederösterreich, dem Burgenland und Wien die restlichen vier.

In der neuen Medikamenten-Datenbank werden vom Arzt verordnete und auch rezeptfreie Mittel, die in der Apotheke gekaufte werden, ein Jahr lang gespeichert. Patienten müssen dann auch in der Apotheke die E-Card einstecken. Ziel ist es, unbeabsichtigte Wechselwirkungen und Mehrfachverschreibungen zu verhindern.

Beate Macura, help.ORF.at