Fitnesscenter: So gelingt der Vertragsausstieg
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Auf sportlichen Elan folgt Ärger
Ärger mit Fitnessstudios sei ein Dauerthema, so Simon Eder, Geschäftsführer der Verbraucherschlichtung Austria. „Der Klassiker sind Kündigungsfälle, wo Leute aus verschiedenen Gründen aus dem Vertrag aussteigen wollen.“
Aktionspreise und Sonderrabatte sollten kein Anreiz sein, voreilig eine Mitgliedschaft abzuschließen. Denn: Verträge sind zu erfüllen und Mitgliedsbeiträge von 50 Euro pro Monat und mehr laufen weiter, egal, ob der Freizeitsportler regelmäßig trainiert oder nicht.
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Unterschrift auf Vertrag ist verbindlich
Wer einen Vertrag unterschreibt, muss sich auch daran halten, so Eder. Auch wenn sich die äußeren Umstände ändern würden, man keine Lust mehr auf Sport hat, umzieht oder den Job wechselt, sei man weiter an den Vertrag gebunden. „Nur weil es mir doch zu viel Aufwand ist, ins Fitnesscenter zu gehen, ist das kein Grund um aus dem Vertrag herauszukommen“, so der Jurist von der Verbraucherschlichtung Austria.
Rechtzeitige und klare Info über Kündigung
Auch eine längerfristige Bindung ist erlaubt, solange sie ein Jahr nicht überschreitet. Verlängert werden darf die Mitgliedschaft nur dann, wenn der Kunde zuvor rechtzeitig über sein Kündigungsrecht informiert wurde. Das passiert üblicherweise per E-Mail.
In dem E-Mail muss klar hervorgehen, dass die Mitgliedschaft demnächst abläuft und dass der Vertrag, wenn nicht innerhalb einer gewissen Frist gekündigt wird, zum Beispiel um ein halbes Jahr verlängert wird. „Das muss wirklich klar und deutlich drinstehen“, so Eder.
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Wer aufhören will, sollte erst mit Betreiber sprechen
Wer seine Mitgliedschaft vor Vertragsende wieder loswerden möchte, sollte erst einmal das Gespräch mit dem Fitnesscenterbetreiber suchen, rät der Jurist.
Manche Betreiber bieten etwa an, dass eine andere Person die Mitgliedschaft übernehmen kann. Findet man jemanden der dazu bereit ist, so ist das eine Möglichkeit selbst aus dem Vertrag herauszukommen.
Grobe Mängel durchaus Ausstiegsgrund
Erweist sich das Fitnesscenter als doch nicht so gut wie erwartet oder ändert sich das Sportangebot auf einmal grundlegend, dann kann das durchaus zur Kündigung berechtigen.
Wenn etwa Geräte, die bei Vertragsabschluss im Fitnesscenter waren, später nicht mehr dort sind und der Kunde das Center wegen dieser Geräten ausgewählt hatte, kann das ein Grund für einen vorzeitigen Ausstieg sein. Auch wenn der Swimmingpool, der ein Hauptgrund war, warum der Kunde sich im Fitnesscenter eingeschrieben hat, ständig gesperrt ist und nicht benutzt werden kann, kann das dazu führen, dass der Kunden aus dem Vertrag aussteigen kann.
Bei Verletzung ist oftmals Pausieren möglich
Manchmal kann das Sportstudio auch aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter genutzt werden. Bei einer schweren, unerwarteten Krankheit werde einen der Fitnesscenterbetreiber wohl aus dem Vertrag lassen, so Jurist Eder.
Eine vorübergehende Verletzung am Fuß reiche aber nicht aus. In solchen Fällen böten viele Unternehmen aber ein Ruhendstellen des Vertrags an, so dass man nach Abklingen der Beschwerden die volle Trainingszeit ausschöpfen könne.
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Bei Gesundheitsproblemen: Vorher Arzt konsultieren
Wer durch gezielte Übungen schon vorhandene körperliche Beschwerden lindern will, sollte dies vorher beim Arzt seines Vertrauens medizinisch abklären. Patienten sollten hier nachfragen, welches Training für sie am sinnvollsten ist, und ob ein Fitnesscenter dieses anbietet. Denn in vielen Fällen sei man bei einem Physiotherapeuten besser aufgehoben, so Eder.
Tipp: Probemöglichkeiten ausschöpfen
Ganz generell rät Jurist Simon Eder zur Besonnenheit vor Vertragsabschluss. Interessierte sollten auf jeden Fall ein Probetraining absolvieren, sich aber auch hier noch zu nichts verpflichten lassen. Wird eine Probemitgliedschaft oder Zehnerblöcke angeboten, sollten das ebenfalls in Anspruch genommen werden, um sich das Angebot mehrmals und auch an verschiedenen Tagen und Uhrzeiten anzuschauen. „Nur so kann ich ausführlich testen und überlegen, ob ich mich wirklich lange binden will“, so Jurist Eder von der Verbraucherschlichtung Austria.
Lässt das Fitnessstudio im Streitfall partout nicht mit sich reden, können sich Konsumenten in einem nächsten Schritt an die Verbraucherschlichtung Austria wenden. Diese unterstützt Konsumenten bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Besteht kein Rechtsanspruch werden im Rahmen von Schlichtungsverfahren oft Kulanz- und Kompromisslösungen für beide Seiten erreicht.
Beate Macura, help.ORF.at
Links:
- Verbraucherschlichtung Austria
- Antrag auf Schlichtung online einreichen
- Preisvergleich von Fitnessstudios in OÖ (AK Oberösterreich)
- Der Fitnesscenter-Markt in Österreich
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Publiziert am 05.01.2019