Geld zurück für Kunden von Parship und ElitePartner
Wer bisher die Liebe des Lebens online auf Parship oder der Tochterfirma ElitePartner suchte, hat sich oft Ärger eingehandelt. Bisher konnten Kunden und Kundinnen zwar innerhalb der gesetzlichen 14-Tage-Frist vom Vertrag zurücktreten, jedoch zahlte die Online-Partnervermittlungsagentur nur einen Bruchteil des Mitgliedsbeitrags zurück. Den Großteil des Geldes behielt sie als sogenannten Wertersatz ein.
APA/dpa/Felix Kästle
Nur mehr zeitlich aliquoter Beitrag zu zahlen
Ab dem Zustandekommen von sieben Kontakten verrechnen Parship und ElitePartner den Kunden und Kundinnen 75 Prozent des Gesamtpreises für die Jahresmitgliedschaft - oft mehrere hundert Euro. „Die Höhe wird damit begründet, dass Kunden bis zu ihrem Rücktritt vom Vertrag bereits einige Kontakte geknüpft hatten“, sagt Martin Goger, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) Wien. Die Partnervermittlungsagentur begründete diesen Wertersatz zusätzlich im Gerichtsverfahren mit einem besonders hohen Aufwand bei Vertragsabschluss, der etwa aufgrund der Erstellung eines Persönlichkeitstests und eines Porträts entstünde.
Der OGH entschied dagegen, dass es keinen besonders hohen Aufwand für das Unternehmen gibt, weil Persönlichkeitstest und Porträts computergeneriert werden. Auch die Kontakte, die die Vermittlungsagentur garantiert, sind laut Urteil für die vereinbarte Gesamtleistung nicht maßgebend. Die Geschäftspraktik ist rechtswidrig und wird untersagt.
AK bietet Musterbrief für Rückforderung
Zukünftig dürfen die Datingbörsen nur eine zeitabhängige Aliquotierung im Verhältnis zur Gesamtlaufzeit vornehmen. Das heißt, dass Parship im Falle eines Vertragsrücktritts nach zehn Tagen bei einem Gesamtpreis von 598,80 Euro für die Jahresmitgliedschaft nur mehr 16,40 Euro als Wertersatz verrechnen darf. Bislang forderte die Agentur bis zu 449,10 Euro von ihren Kunden und Kundinnen.
Das Urteil gilt auch rückwirkend: Wer also bereits einen hohen Wertersatz zahlen musste, kann ihn jetzt zurückfordern. Die AK bietet dafür einen Musterbrief als Download.
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Publiziert am 13.12.2018