Rechtskräftig: Ö-Ticket muss Gebühren zurückzahlen

Im Streit über verschiedene Zusatzgebühren, die das Ticketservice Ö-Ticket beim Beziehen von Eintrittskarten verrechnet hat, gibt es nun ein rechtskräftiges Urteil. Das Handelsgericht Wien gab dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) in allen Punkten recht. Das Kartenbüro muss nun laut VKI diverse Gebühren zurückzahlen.

Ö-Ticket bot mehrere Möglichkeiten, an seine Tickets zu gelangen: Kundinnen und Kunden konnten die Karten unter anderem selbst drucken („print@home“), über das Handy beziehen („mobile ticket“), diese bei der Abendkassa hinterlegen lassen oder sie bei einer Libro-Filiale beziehungsweise bei Ö-Ticket selbst abholen. Für diese Varianten, bei denen der größte Aufwand bei den Kunden lag, verrechnete Ö-Ticket Gebühren, die zwischen 1,90 und 2,90 Euro lagen. Die Kunden hatten damit in vielen Fällen auch gar keine Möglichkeit, ohne weitere Kosten zu ihren Karten zu kommen.

Musterbrief für Rückforderung

Bereits im Frühjahr hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt, dass die Gebühr bei Selbstabholung im Kartenbüro gröblich benachteiligend ist. Das Verfahren für die übrigen Kosten wurde jedoch an das Handelsgericht (HG) Wien zurückgewiesen. Dort wurde nun rechtskräftig entschieden, dass die Gebühren insgesamt gröblich benachteiligend seien. Ö-Ticket dürfe für die verpflichtende Warenbereitstellung keinen Kostenersatz verlangen.

„Alle Verbraucher, die die angesprochenen Gebühren bezahlt haben, können diese nun zurückfordern“, so Joachim Kogelmann, Jurist im VKI. Der VKI stellt kostenlos einen Mustertext zur Rückforderung dieser Gebühren zur Verfügung. Da es meist um sehr geringe Summen geht, empfehlen die Konsumentenschützer, sich per E-Mail oder Fax an Ö-Ticket zu wenden und so die Kosten für einen eingeschriebenen Brief zu sparen.

Ö-Ticket meinte in einer Stellungnahme gegenüber help.ORF.at, dass auf Gebühren transparent hingewiesen werde und das System vor einem Jahr entsprechend umgestellt worden sei. Das aktuelle Urteil, dass diese Gebühren insgesamt gröblich benachteiligend waren, wollte das Kartenbüro nicht kommentieren.

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