Heikle Reinigung: Wer für Putzereischäden aufkommt

Putzereien sind darauf spezialisiert, heikle Kleidungsstücke zu reinigen. Ärgerlich, wenn dabei Textilien beschädigt werden, so wie im Fall einer Konsumentin, deren teure Designerdecke nach dem Reinigen unansehnlich war. Die Putzerei wies jede Schuld von sich. Wer übernimmt den Schaden?

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Es war ein Weihnachtsgeschenk: Eine Tagesdecke aus Seide nach eigenem Entwurf, die sich eine Wienerin und ihr Partner vor fünf Jahren von einem renommierten Raumausstatter anfertigen ließen. Der stolze Preis betrug 2.200 Euro. Vergangenen September brachten sie das „gute Stück“ in die Putzerei Harter GmbH in Wien zur Reinigung, bezahlten vorab 18 Euro und holten es zwei Wochen später wieder ab. Vom Ergebnis waren sie enttäuscht.

Putzerei lehnt Schadenersatz ab

„Die teure Decke war komplett verwaschen und ist um zehn Zentimeter eingegangen“, so die Konsumentin. Als Tagesdecke sei sie nun zu kurz und somit unbrauchbar. Die Wienerin reklamierte, doch eine Nachbehandlung in der Putzerei half auch nichts: Die Decke war ruiniert. Also forderte die Wienerin von der Textilreinigung Harter Schadenersatz in der Höhe von 660 Euro – das entspricht 30 Prozent des damaligen Neupreises.

Tagesdecke

privat

Die Tagesdecke war nach dem Putzen zerknittert und zu kurz

Als Antwort bekam sie Post von einer Anwaltskanzlei: „Bedauerlicherweise vergessen Sei bei Ihrer Darstellung zu erwähnen, dass ausdrücklich und auch auf ihrem Beleg ersichtlich durch den Vermerk ‚auf Risiko des Kunden‘ gereinigt wurde, da an der Decke keinerlei Pflegehinweis angebracht war“. Auch die im Geschäft ausgehängten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) würden hier eine Haftung ausschließen. Kein Schadersatz also.

Streitpunkt: „Reinigung auf Kundenrisiko“

Gegenüber help.ORF.at bestritt die Konsumentin, dass die Reinigung auf ihr Risiko erfolgt sei. Weder sei sie darauf aufmerksam gemacht worden, noch habe sie etwas unterschrieben. Erst im Nachhinein habe sie von der Putzerei einen Zettel bekommen, auf dem steht: „Ihre Decke wurde auf Kundenrisiko ohne Pflegekennzeichnung von uns gereinigt“.

Help.ORF.at fragte bei der Putzerei Harter und der Anwaltskanzlei nach, wann und in welcher Form die Kundin auf das Risiko aufmerksam gemacht wurde – mündlich oder schriftlich - und ob es dafür Belege wie eine Unterschrift der Konsumentin gibt. Die Kanzlei reagierte zwar, beantwortete aber diese Fragen nicht und blieb auch Belege schuldig.

Einverständniserklärung unterschreiben

„Hier ist fraglich, ob tatsächlich über dieses Risiko aufgeklärt wurde“, so Anja Mayer, Konsumentenschützerin bei der Arbeiterkammer (AK) Wien. Ohne ausreichenden Beleg oder Nachweis sei das sehr schwierig zu beweisen. Wahrscheinlich würde auch eine nur mündliche Information der Kunden über das Risiko ausreichen, empfehlenswert sei das jedoch nicht. Die AK-Juristin rät, Hinweise auf ein Risiko schriftlich festzuhalten und eine Einverständniserklärung zu unterschreiben, damit man im Streitfall einen Nachweis hat.

Hemden in einer Putzerei

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Pannen können passieren, müssen aber nicht hingenommen werden

Bei der Bundesinnung der Textilreiniger in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) heißt es, dass ein Fachbetrieb auch ohne Pflegeetikett erkennen müsse, wie das Stück zu reinigen ist. Vorgeschrieben ist, dass die Putzerei zumindest mündlich darüber informieren muss, wie sich das Material beim Reinigen auf eigenes Risiko verändern kann. Innungsmeister Walter Imp rät Konsumenten ebenfalls, sich das auch schriftlich geben zu lassen. Wenn es einen solchen Beleg gibt, dann müsse dieser aber auch vom Kunden unterschrieben sein.

Wieviel Schadenersatz zusteht

Liegt kein Fehler des Herstellers vor - weil etwa schlampig verarbeitete Nähte aufgehen - sondern die Putzerei hat den teuren Kaschmirpullover oder das Ballkleid ruiniert, dann bekommt man zunächst die Kosten für die Reinigung zurück. Dazu kommt noch Schadenersatz: Im ersten Jahr nach dem Kauf 70 Prozent des Neupreises, im zweiten Jahr die Hälfte, im dritten Jahr 40 Prozent und ab dem vierten Jahr 30 Prozent. Im Fall der verwaschenen Tagesdecke wären das 660 Euro. Ob die Kundin das Geld erhält, wird sich nur mittels Sachverständigengutachten vor Gericht klären lassen – und das kann teuer kommen, außer man hat eine Rechtsschutzversicherung.

Die Rechtsanwaltskanzlei der Firma Harter bot der Konsumentin inzwischen einen Reinigungsgutschein in der Höhe von 500 Euro an. Damit kann sich die Wienerin zwar keine neue Tagesdecke anfertigen lassen, sie wird den Gutschein aber trotzdem annehmen. Wer sich bei einem Streit mit einer Putzerei nicht vor Gericht wiederfinden will, kann sich an eine der Verbraucherorganisationen wenden. Auch die Innung der Textilreiniger bietet beim „Roten Telefon“ (05 / 90 900 3100) persönliche Beratung an.

Karin Fischer, help.ORF.at

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