Kostenfalle bei In-App-Käufen

„In-App-“ oder „In-Game-Käufe“ gehören vor allem bei Gratisspielen zum Geschäftsmodell: Inhalte können freigekauft statt freigespielt, zusätzliche Funktionen gegen Zahlung freigeschaltet werden. Ein Rücktritt von Fehlkäufen ist allerdings häufig schwierig.

Sendungshinweis

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Ö1.

Eine neue Lackierung für das Rennauto, einen zusätzlichen Charakter oder die spieleigene Währung kann man mit In-App-Käufen erstehen. Diese Angebote poppen im Spiel immer wieder auf und können heruntergeladen werden.

Fehlkauf nicht stornierbar

Der 13-jährige Sohn eines Wieners wollte eine Erweiterung für das PlayStation-Spiel „Plants vs. Zombies“ des Entwicklers Electronic Arts kaufen. Er hoffte damit den Spielverlauf durch neue Charaktere und Funktionen zu beschleunigen. Der Vater erlaubte den Download und schon war die Erweiterung für das Spiel geladen. Der Sohn habe festgestellt, dass er das alles eigentlich schon hat und habe das Add-On nicht im Spiel verwendet. Ein Fehlkauf, wie der Vater sagt.

Er kontaktierte daraufhin den PlayStation-Hersteller Sony und bat um Stornierung des Kaufs und Rückerstattung des Guthabens. Das sei nicht möglich, lautete die Antwort. Nur bei einem Kauf im Store, außerhalb des Spiels, gilt laut Geschäftsbedingungen das 14-tägige Rücktrittsrecht. Und zwar nur dann, wenn man das Spiel noch nicht erneut gestartet und das Add-On noch nicht aktiviert ist. Auf das Upgrade wurden der Konsument und sein Sohn durch ein Werbemail aufmerksam. Es habe vielversprechend geklungen, wie der Vater findet. Er kritisiert aber, dass aus der Werbung nicht klar hervorgegangen sei, was man bekomme. Sony weist das auf Nachfrage von help.ORF.at zurück. Eine Produktbeschreibung sei vor dem Kauf sichtbar.

Handy mit geöffnetem App-Store

ORF.at

In-App-Käufe locken mit erweiterten Funktionen und peppen die Spiele auf

Nur Grundausstattung gratis

Immer mehr Spiele sind entweder gratis oder sehr günstig zu haben. Wer dann aber eine Figur mit neuer Rüstung oder neuer Haarfarbe ausstaffieren will, muss zahlen. Viele Gadgets verleihen mehr Kraft, etwa ein spezielles Schwert oder mit einem Schlüssel lassen sich weitere Funktionen entsperren. Sie sind um Beträge von wenigen Euro erhältlich. Wird aber mehrmals unüberlegt gekauft, oder sogar unabsichtlich geklickt, dann kann sich das läppern. Wenn Kinder und Jugendliche ins Spiel vertieft sind und nur die aufpoppenden Fenster aus dem Weg haben wollen, wird manchmal schneller geklickt als geschaut. Und die Eltern staunen dann über den hohen Betrag auf der Rechnung.

Laut Beate Gelbmann, Juristin beim Verein für Konsumenteninformation (VKI), kommt es auch immer wieder vor, dass Kinder so an nicht altersgerechte Inhalte kommen. „Wenn man etwas herunterlädt, handelt es sich grundsätzlich um ein Fernabsatzgeschäft mit Rücktrittsrecht“, so Gelbmann. Dieses Rücktrittsrecht gäbe es allerdings nicht, wenn die User beim Kauf zustimmen, dass eine Erweiterung sofort ausgeführt werden soll. Das sei häufig der Fall.

Videogame am Smartphone

APA/AFP/ALEJANDRO PAGNI

Lustiger Zeitvertreib für die Kleinen, oft hohe Kosten für die Eltern

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der verschiedenen Anbieter werde die Verantwortung meist den Eltern übertragen, so die Juristin. Ein Unterschied werde rechtlich bei der Frage gemacht, ob Eltern ihren Kindern die Passwörter geben oder ob diese sie durch Zufall herausfinden. Dann wären die Eltern nicht zahlungspflichtig. Ob das Passwort geknackt wurde, sei aber oft nicht so einfach zu beweisen, so Gelbmann.

Kinder und die eigene Kreditkarte schützen

Wenn Eltern ihr eigenes Smartphone den Kindern zum Spielen geben, rät Beate Gelbmann zu offline verfügbaren Anwendungen. Gerade bei jüngeren Kindern könne man so unabsichtliche Klicks und hohe Rechnungen vermeiden. Außerdem kann man In-App-Käufe generell deaktivieren. Beim iPhone findet man das in den Einstellungen im Menüpunkt „Allgemein“ unter „Einschränkungen“ und kann mit einem Schieberegler die In-App-Käufe ausschalten. Android-Benutzer können im Google Play Store in den Einstellungen „Passwort für Käufe erforderlich“ anklicken, sodass alle Käufe bestätigt werden müssen.

Kaufen Eltern und Kinder im selben Store ein, so kann man bei Google Play etwa eine Familienzahlungsmethode einrichten. Bei Apple nennt sich das Familienfreigabe. Dabei wird ein Elternteil zum Administrator der Gruppe und muss Anschaffungen mittels Passwort oder Apple-ID zustimmen.

Elisabeth Stecker, help.ORF.at

Link:

Mehr zum Thema: