Neue Sammelklage wegen fehlerhafter Brustimplantate

Im Skandal um mangelhafte Brustimplantate der französischen Firma PIP bereitet der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine neue Sammelklage gegen den TÜV vor. Geschädigte können sich bis 27. November anschließen und Schadenersatz fordern. Von dem Skandal waren weltweit 300.000 Frauen betroffen, darunter auch einige in Österreich.

Der VKI vertritt seit Jahren 69 Frauen aus Österreich, die sich durch die Firma PIP geschädigt sehen. Deren Implantate waren medizinisch nicht zugelassen, sie konnten platzen und Entzündungen hervorrufen. Der Unternehmensgründer ist bereits rechtsgültig zu einer vierjährige Haftstrafe wegen schwerer Täuschung verurteilt.

Anmeldung bis 27.November

Beim insolventen Hersteller ist für die Geschädigten nichts zu holen. Eine Haftung des TÜV Rheinland aus Deutschland und des TÜV Rheinland France steht allerdings seit längerem im Raum. „Immerhin hatte der TÜV das Herstellungsverfahren und die Implantate von PIP zertifiziert, ohne die letztlich ungeeigneten Silikonkissen zu kontrollieren“, so der VKI.

Das Höchstgericht in Paris gehe nunmehr in einer Grundsatzentscheidung vom Oktober auch von einer möglichen Haftung aus: In einem weiteren Verfahren sei zu prüfen, ob die Hinweise auf zu geringe Mengen des richtigen Silikons dem TÜV hätten auffallen müssen. Daraus könne sich eine Haftung wegen Verletzung von Kontrollpflichten ergeben, meinen die Konsumentenschützer. Zuvor hatte das Berufungsgericht die Haftung noch verneint.

Teilnahme ist kostenlos

Seit Jahren laufen gegen den betroffenen Technischen Überwachungsverein mehrere Sammelklagen bei französischen Gerichten. Das Handelsgericht Toulon verurteilte den TÜV Rheinland und den TÜV Rheinland France im Jänner 2017 zu 60 Millionen Euro Schadenersatz. Geschädigte erhielten dort 3.000 Euro als Vorschuss zugesprochen.

In Frankreich geht in diesem Zusammenhang im Dezember 2018 eine weitere Sammelklage gegen den TÜV vor Gericht. Der VKI rief im Auftrag des Sozialministeriums alle Geschädigten, die sich noch keinem Verfahren angeschlossen haben, auf, sich bis 27. November für die Teilnahme an der Sammelklage anzumelden: „Es könnte die letzte Chance vor einer möglichen Verjährung sein.“ Die Teilnahme ist kostenlos.

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  • VKI-Sammelklage

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