Teig statt Gemüsechips: Kelly’s verurteilt

Die Firma Kelly’s muss die Verpackung seiner Gemüsechips „Rote Rüben-Kren“ ändern. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien entschied, dass die derzeitige Verpackung irreführend sei, weil der Eindruck entstehe, dass es sich um geschnittenes Gemüse handelt. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Bereits vor Monaten hatte der VKI dem Hersteller vorgeworfen, Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre zu führen. Der Grund: Die „Rote Rüben-Kren“-Chips würden den Eindruck vermitteln, aus geschnittenen roten Rüben zu bestehen. Tatsächlich bestehe das Produkt aber aus einer Teigmischung.

Verpackung war irreführend

Auf der Verpackung der Kelly’s Gemüsechips „Rote Rübe-Kren“ stand groß „Knuspriges Gemüse“ und „Premium Qualität – Gemüse Chips – hauchdünn gebacken“. Hinter der Schrift waren rote Gemüsechips abgebildet. Ein gesunder Snack, könnte man meinen. Doch die Mehlmischung enthielt nur zu 14 Prozent die angepriesenen roten Rüben und dies auch nur in Pulverform.

Der VKI klagte daraufhin wegen Irreführung und bekam nun vom OLG Wien recht. Die Gesamtaufmachung des Produkts lasse hier den Rückschluss auf geschnittenes Gemüse zu. Gerade die Verbindung der prominent angebrachten Wortfolge „Gemüse Chips“ mit „Premium Qualität“ und „hauchdünn gebacken“ erwecke eindeutig den Eindruck, dass das Gemüse zu Chips gebacken und nicht eine Mehlmischung verarbeitet wird. Auch wenn das Zutatenverzeichnis korrekt war, ändere dies nichts an der Irreführung, so das OLG Wien. Das Urteil ist rechtskräftig.

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