Mehr Transparenz für Bankkunden bei Kontokosten

Ab sofort müssen Banken ihre Kunden besser über die Gebühren eines Kontos informieren. Dies legt eine neue EU-Regelung fest. Ein Mal im Jahr bekommen Kunden nun eine detaillierte Entgeltaufstellung. Verbraucherschützer begrüßen die neue Regelung.

Konsumentinnen und Konsumenten in der EU müssen ab sofort von ihren Banken und Finanzdienstleistern besser über die Gebühren für Kontoeröffnung und Kontoführung informiert werden.

Europaweit einheitliche Entgeltinformation

Bankkunden erhalten ab sofort bei der Kontoeröffnung eine europaweit einheitliche Entgeltinformation, in der die Gebühren für die wichtigsten Dienstleistungen wie Überweisungen zusammengefasst sind.

Zusätzlich müssen die Banken ihren Kunden mindestens einmal jährlich und kostenlos eine Entgeltaufstellung übermitteln. Darin sind alle anfallenden Kosten und Zinssätze für Kontodienstleistungen aufgelistet, die man sich bisher auf den Kontoauszügen selbst zusammensuchen musste.

Konsumentenschützer begrüßen mehr Transparenz

Die neuen Regeln sind in der EU-Richtlinie über Zahlungskonten festgelegt. „Die Konsumentinnen und Konsumenten haben Studien zufolge ein geringes Vertrauen in Bankdienstleistungen, denn es mangelt an Transparenz. Die neuen EU-Vorschriften werden ab sofort dafür sorgen, dass die Informationen der Banken über Gebühren transparenter und verständlicher sind“, so die zuständige EU-Konsumentenschutzkommissarin Vera Jourova.

Beim Verein für Konsumenteinformation (VKI) begrüßt man die jetzige Verbesserung der Transparenz, sieht sie allerdings nur als ersten Schritt. „Eine Information über anfallende Kosten vor einem Vertragsabschluss sollte selbstverständlich sein und der Fokus nicht auf optisch günstige Grundgebühren gelenkt werden“, so VKI-Finanzexperte Bernd Lausecker.

Erste Orientierung für Kunden

Erhebungen des VKI hätten gezeigt, dass die tatsächlich möglichen und anfallenden Kosten sehr stark vom individuellen Bedarf des Konsumenten beeinflusst würden. Insofern seien solche standardisierten Aufstellungen nur ein erster Schritt.

Dem Verbraucher bleibe es weiterhin überlassen abzuschätzen, welche Kosten durch sein individuelles Verhalten dann tatsächlich anfallen könnten. Die neue jährliche Aufstellung erleichtere diese Einschätzung, sofern er ebenfalls eine Möglichkeit hat, sein „normales“ Zahlungsverkehrsaufkommen festzustellen, so Lausecker.

„Transparenz darf nicht erst bei Unterschrift beginnen“

Eine Kostenaufstellung in Papierform, wenn der Kunde bereits dabei ist den Vertrag abzuschließen hält der VKI-inanzexperte zwar für einen richtigen Schritt, allerdings sei es wesentlich entscheidender entsprechende transparente Information auch z.B. online vorzuhalten um dem Verbraucher einen Vergleich mit Mitwettbewerbern zu ermöglichen und diese Aufstellungen auf seine konkreten Bedürfnisse zu adaptieren.

„Transparenz darf nicht erst kurz vor der Unterschrift beginnen, sondern muss bereits im Werbe-Auftritt zur Pflicht werden“, so Lausecker.

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