EuGH verbietet Milch in Eierlikör

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf Eierlikör keine Milch enthalten. Ein deutscher Likörhersteller hatte ein anderes Unternehmen geklagt, weil dessen Eierlikör auch aus Milch bestand. Das Urteil soll verhindern, dass Hersteller teure Zutaten durch billigere ersetzen.

Hintergrund der Entscheidung des EuGH war ein Streit aus Deutschland vor dem Landgericht Hamburg. Ein Unternehmen aus Sachsen-Anhalt hatte Eierliköre vertrieben, die auch Milch enthielten. Das Landgericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.

Hersteller dürfen nicht billigere Zutaten verwenden

Eine Spirituose dürfe nur dann Eierlikör genannt werden, „wenn sie keine anderen als die in dieser Bestimmung genannten Bestandteile enthält“. Könnten andere Teile zugesetzt werden, könnte dies Hersteller dazu verleiten, „zulasten eines fairen Wettbewerbs und des Verbraucherschutzes billigere Bestandteile zuzusetzen“.

Eierlikör besteht demnach aus Alkohol, Eigelb und Eiweiß, Zucker oder Honig sowie gegebenenfalls Aromastoffen. Geregelt ist das in einer entsprechenden EU-Verordnung. Würde die Liste der genannten Bestandteile als nicht abschließend betrachtet, könnte der Verbraucherschutz sowie der gute Ruf europäischer Spirituosen leiden, so die Luxemburger Richter.

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