EuGH verbietet Milch in Eierlikör
Hintergrund der Entscheidung des EuGH war ein Streit aus Deutschland vor dem Landgericht Hamburg. Ein Unternehmen aus Sachsen-Anhalt hatte Eierliköre vertrieben, die auch Milch enthielten. Das Landgericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.
Hersteller dürfen nicht billigere Zutaten verwenden
Eine Spirituose dürfe nur dann Eierlikör genannt werden, „wenn sie keine anderen als die in dieser Bestimmung genannten Bestandteile enthält“. Könnten andere Teile zugesetzt werden, könnte dies Hersteller dazu verleiten, „zulasten eines fairen Wettbewerbs und des Verbraucherschutzes billigere Bestandteile zuzusetzen“.
Eierlikör besteht demnach aus Alkohol, Eigelb und Eiweiß, Zucker oder Honig sowie gegebenenfalls Aromastoffen. Geregelt ist das in einer entsprechenden EU-Verordnung. Würde die Liste der genannten Bestandteile als nicht abschließend betrachtet, könnte der Verbraucherschutz sowie der gute Ruf europäischer Spirituosen leiden, so die Luxemburger Richter.
Publiziert am 25.10.2018