Gutes Licht am Fahrrad blendet nicht
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Der VKI testete zwölf mobile LED-Fahrradbeleuchtungen zwischen 40 Euro und 250 Euro. Die Produktsets (Vorder- und Rücklicht) mit internen Akkus sind aufladbar und kommen ohne Batterien aus. Sieben Fahrradlichter erhielten die Bewertung „gut“, zwei wurden mit „durchschnittlich“ bewertet und drei mit „weniger zufriedenstellend“.
Die Einheit Lux gibt an wie hell die Beleuchtung ist, die auf eine Fläche trifft. Der Testsieger (Trelock LS 760 I-Go, 140 Euro) leuchtet mit 100 Lux und kann in fünf Abstufungen dunkler gestellt werden. Und: sein Befestigungssystem ist stabil. Denn besonders bei der Befestigung schwächelten manche der getesteten Produkte.
Auch Fahrradlicht kann blenden
„In unserem Testszenario sind wir mit den Fahrrädern über Kopfsteinpflaster gefahren“, erläutert Markus Stingl vom VKI. Durch das Rütteln können Lampen mit instabiler Halterung ihre Position verändern. So wanderte beim teuersten und hellsten Fahrradlicht (Supernova Airstream 2, 248 Euro) der Lichtkegel immer weiter nach oben und blendete den Gegenverkehr.
dpa/Patrick Seeger
„In der Stadt und auf gut ausgeleuchteten Straßen ist eine Beleuchtungsstärke von 40 Lux absolut ausreichend.“, so Markus Stingl. Der VKI empfiehlt eine Leuchtweite von maximal 40 Meter, bei langsameren Radlern reichen 10 bis 15 Meter. Bei der Montage kann eine zweite Person helfen zu überprüfen, ob das Licht den Gegenverkehr blendet.
Wie weit leuchtet das Licht und wie lange
Wie weit die Fahrradlichter nach vorne und zu den Seiten strahlen, testete der VKI mit einer Drohne, die Bilder der Ausleuchtungscharakteristika aus acht Metern Höhe aufnahm. Manche der Lichtkegel sind diffus, andere mehr breit als langgestreckt, wieder andere lassen den direkten Bereich vor der Lenkstange komplett im Dunklen. Ein Manko - denn ein breit ausgeleuchtetes Nahfeld erhöht das Sicherheitsgefühl.
Zwischen zwei und 24 Stunden hielten die Akkus der Testobjekte, ahängig von der Lichtstärke. Damit erfüllten nicht alle die Normanforderung der DIN, die eine fünfstündige Mindestleuchtdauer vorschreibt.
Sehen und gesehen werden
Die getesteten LED-Vorderlichter entsprechen der österreichischen Straßenverkehrsordnung StVO, ihre Lichtstärke beträgt mindestens die geforderten 100 Candela. Radfahrer sollten ihre Beleuchtung spätestens dann einschalten, wenn auch die Straßenlaternen leuchten oder andere Verkehrsteilnehmer das Licht einschalten. Eine Fahrradbeleuchtung ist bei ungünstigen Sichtverhältnissen für alle Fahrradtypen verpflichtend.
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Die StVO schreibt vor, dass Fahrräder vorne mit einem weißen nicht-blinkenden Licht ausgestattet sind, das die Fahrbahn beleuchtet. Die Beleuchtung kann abnehmbar und batteriebetrieben sein, muss aber am Fahrrad befestigt sein. Eine Stirnlampe ist daher nicht gesetzeskonform. Das rote Rücklicht hingegen darf blinken und kann etwa auch am Rucksack befestigt sein.
Johanna Steiner, help.ORF.at
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Publiziert am 03.11.2018