EU-Parlament segnet neue Videoregeln ab
Die überarbeiteten Vorschriften gelten wie bisher für Rundfunkanstalten, werden aber auf Onlinevideodienste ausgeweitet – als Reaktion auf die veränderten Mediengewohnheiten.
„Es ist uns gelungen, ein ausbalanciertes Regulierungsumfeld für den gesamten audiovisuellen Sektor zu schaffen“, sagte die medienpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten, Petra Kammerevert, laut einer Mitteilung.
Bei Meldungen rascher reagieren
Den neuen Regeln zufolge müssen Plattformen schnell reagieren, wenn Nutzerinnen und Nutzer gefährliche oder anstößige Videos melden. Für solche Meldungen müssen die Websites leicht zu handhabende Mechanismen bereitstellen. Außerdem müssen die Plattformen Maßnahmen ergreifen, Jugendliche und Kinder vor schädlicher Werbung zu schützen.
Daneben sieht die Richtlinie etwas mehr Freiheit für Sender beim Werben vor. Statt wie bisher höchstens zwölf Minuten pro Stunde dürfen die Rundfunkanstalten in der Zeit zwischen 18.00 und 24.00 Uhr 72 Minuten Werbung frei verteilen, dabei aber das Programm höchstens alle 30 Minuten unterbrechen.
Wenn die EU-Mitgliedsstaaten zugestimmt haben, muss jedes Land die Vorgaben in eigene Gesetze gießen, die bis voraussichtlich Herbst 2020 in Kraft getreten sein müssen.
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Publiziert am 03.10.2018