EuGH erleichtert Zugriff auf Handyverbindungsdaten

Behörden dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in bestimmten Fällen auch bei kleineren Delikten wie einem Taschenraub die Handyverbindungsdaten von Netzbetreibern abfragen.

Voraussetzung ist jedoch, dass dies nicht zu einer starken Beeinträchtigung des Privatlebens der Betroffenen führt, wie die Luxemburger Richter urteilten (Rechtssache C-207/16).

Bisher war schwere Straftat Voraussetzung

Hintergrund sind Ermittlungen in Spanien zum Raub einer Brieftasche und eines Handys. Dabei hatte die Kriminalpolizei den Zugang zu den Identifikationsdaten jener Menschen beantragt, die in den zwölf Tagen nach dem Raub mit dem gestohlenen Handy angerufen worden waren.

Der Ermittlungsrichter wies den Antrag unter anderem mit der Begründung zurück, es handle sich nach spanischem Recht nicht um eine schwere Straftat, weil keine Haftstrafe von mehr als fünf Jahren drohe.

Nun auch bei weniger schweren Delikten möglich

Die EU-Regeln sehen vor, dass die Achtung des Privatlebens sowie der Schutz personenbezogener Daten nur in besonderen Fällen eingeschränkt werden dürfen. Ausnahmen sind etwa möglich, wenn es der nationalen Sicherheit sowie der Ermittlung von Straftaten dient.

Um einen Eingriff zu rechtfertigen, verwendete der EuGH in vorherigen Urteilen den Begriff der „schweren Straftat“. Dabei setzte er die Schwere der Straftat allerdings in Zusammenhang mit der Schwere des Eingriffs in die Privatsphäre.

Privatleben darf „nicht stark beeinträchtigt“ werden

Handle es sich nicht um einen schweren Eingriff, könne der Zugang auch zur Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Straftaten im Allgemeinen gerechtfertigt sein, urteilten die EuGH-Richter. Im konkreten Fall sei es kein schwerer Eingriff, da die vorliegenden Daten keine genauen Schlüsse auf das Privatleben der Betroffenen zuließen.

In einer ersten Reaktion sieht der Verband der Internet Service Providers Austria (ISPA) keinerlei Auswirkungen des EuGH-Urteils auf Österreich. Beim Straftatbestand Raub (Strafrahmen zehn Jahre) könne bereits jetzt auf Daten der Provider zugegriffen werden.

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