VW-Skandal: VKI brachte 16 Sammelklagen ein

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat 16 Sammelklagen gegen VW wegen des Abgasskandals eingebracht. Der Streitwert in 9.872 Fällen beläuft sich auf rund 60 Mio. Euro. Es habe keinerlei Bereitschaft für eine außergerichtliche Entschädigung durch VW gegeben, so VKI-Rechtsexperte Thomas Hirmke. Er rechnet mit einem jahrelangen Rechtsstreit.

Die Abgasmanipulationen durch VW seien „unglaublich“, sagte Konsumentenschutzministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) bei einer Pressekonferenz mit Arbeiterkammer (AK), VKI und dem deutschen Prozessfinanzierer Roland in Wien. „Es ist unerhört, dass sich eine Industrie so etwas erlauben kann.“ Indirekte Schäden – etwa für die Umwelt und Gesundheit der Bevölkerung – könne man aber leider nicht geltend machen.

„Zeit der Samthandschuhe vorbei“

Für AK-Direktor Christoph Klein ist in dem VW-Abgasskandal „die Zeit der Samthandschuhe vorbei“. Es habe in der Causa „keinerlei Einsicht“ von VW gegeben. Klein appellierte an die Regierung, in Österreich Verbrauchergruppenklagen möglich zu machen. Derzeit seien die Sammelklagen mit einem hohen Prozessrisiko verbunden. In Deutschland gibt es ab 1. November die Möglichkeit einer Gruppenklage.

Für die betroffenen Autobesitzerinnen und -besitzer fordert der VKI bei den zivilrechtlichen Sammelklagen rund 55 Mio. Euro Entschädigung. Der Streitwert für die Feststellung der Haftung für Folgeschäden beläuft sich auf 4,5 Mio. Euro. Damit ergibt sich ein durchschnittlicher Streitwert von rund 6.000 Euro pro Fall. In Österreich gibt es 360.000 vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge.

Die deutsche Roland ProzessFinanz AG hat die Finanzierung der Prozesskosten und das Prozessrisiko für die 16 Sammelklagen übernommen. Die Erlösbeteiligung für den Prozessfinanzierer im Erfolgsfall beträgt zwischen 20 und 37 Prozent, je nachdem, wie lange der Rechtsstreit dauert. Die Verbraucher tragen bei den Sammelklagen kein Prozessrisiko.

VW sieht einseitige Darstellung

VW sieht den Sammelklagen entspannt entgegen. Es gebe in Österreich kein rechtskräftiges Urteil, in dem Eigentümerinnen und Eigentümer mit ihrer Klage gegen die Volkswagen AG Erfolg gehabt hätten. „Die Darstellungen des VKI zu Problemen nach der Umrüstung sind völlig einseitig“, hieß es in einer VW-Stellungnahme gegenüber der APA.

„Diese Darstellungen sind in keiner Weise repräsentativ für die Gesamtheit der betroffenen Kunden“, betonte der VW-Konzern. Der Kundschaft würden keine Nachteile durch die technischen Maßnahmen beim Dieselsoftwareupdate entstehen. Laut VW sind mit heutigem Stand über 92 Prozent der betroffenen Fahrzeuge in Österreich umgerüstet.

Auch andere Sammelklagen gegen VW sind in Österreich anhängig. Die private Wiener Plattform Cobin Claims vertritt mehr als 6.400 Fälle und hat bereits mehrere Sammelklagen gegen VW eingebracht. Eingeklagt werden 20 Prozent oder mehr des Kaufpreises des Wagens. Im Sepmeber sollen weitere Muster- Sammelklagen folgen.

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