Geschenke sollen junge Bankkunden anlocken
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich stellten bei ihrem Vergleich von sieben Jugendkonten wichtige Gemeinsamkeiten fest. So ist die Kontoführung bei allen Banken kostenlos und ohne ausdrückliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten kann keines der Jugendkonten überzogen werden. Auch warten alle Banken mit besonderen Eröffungsgeschenken für Jugendliche auf.
BAWAG P.S.K. bietet die besten Habenzinsen
Mit 0,5 Prozent pro Jahr bietet die BAWAG P.S.K. bei ihrer „B4-19 KontoBox“ die besten Habenzinsen an. Beim „MegaCard-Konto“ der UniCredit Bank Austria gibt es 0,125 Prozent Zinsen pro Jahr, alle anderen gewähren nur 0,01 Prozent.
Stimmen die Eltern einem Kontoüberziehungsrahmen zu, bietet die Volkskreditbank (VKB) beim „Alles meins!-Jugendkonto“ mit 4,625 Prozent Sollzinsen pro Jahr die besten Konditionen, die BAWAG P.S.K. mit 9,5 Prozent pro Jahr die schlechtesten. Gerät ein Jugendlicher weiter ins Minus als der Rahmen erlaubt, steigen auch die Sollzinsen. Beim „Oberbank-Startkonto“ wird die Überziehung über den Rahmen am teuersten, die Sollzinsen betragen dann 12,75 Prozent pro Jahr.
Die Banken locken Jugendliche zusätzlich zu den vergünstigten Leistungen mit Eröffnungsgeschenken. Die einmaligen Prämien bei der Kontoeröffnung reichen von Bluetooth-Lautsprechern und Einkaufsgutscheinen bis zu Kontogutschriften. Auch später profitieren Jugendliche von Bonusprogrammen, inkludierten Versicherungen oder der kostenlosen Nutzung von Bezahl-Apps. Die AK Oberösterreich empfiehlt jedoch, sich nicht von den Geschenken blenden zu lassen, sondern vor allem die inkludierten Leistungen der Jugendkonten zu vergleichen.
Schaltertransaktionen nicht immer inkludiert
Bei den Gebühren der verschiedenen Jugendkonten lohnt sich genaues Hinschauen. Selbstbedienungstransaktionen und Onlinedienste wie eBanking, MobileBanking und Überweisungen an Handykontakte mit speziellen Apps sind bei allen Anbietern außer der Oberbank kostenlos.
Fast alle Banken stellen jedoch Schaltertransaktionen wie Bareinzahlungen auf institutsfremde Konten und die Nichtdurchführung von Lastschriften mangels Deckung zusätzlich in Rechnung. Die Oberbank und die Hypo Oberösterreich (OÖ) verlangen auch Gebühren für die Änderung oder Löschung von Daueraufträgen.
APA/Helmut Fohringer
Deshalb sei es sinnvoll, im Vorhinein den Umfang und die Benutzerfreundlichkeit des Onlinebankings zu testen, raten die Konsumentenschützer. Möglich sei dies mit Demoversionen der entsprechenden Webseiten oder Apps.
Unterschiedliche Voraussetzungen beim Alter
Bei den meisten Banken können Jugendliche ohne Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters ein Konto eröffnen. Bei „spark7“ der Erste Bank und Sparkassen müssen die Eltern der Kontoeröffnung bis zur Volljährigkeit ihres Kindes zustimmen, wenn dieses kein eigenes Einkommen hat. Die VKB ist neben den beiden genannten die einzige Bank, die ihr Jugendkonto auch für unter 14-Jährige anbietet, dafür ist ebenfalls die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig.
Beim maximalen Alter für die Jugendkonten gibt es unterschiedliche Regelungen. Bei BAWAG P.S.K., Erste Bank und Sparkassen, Oberbank und Raiffaisenlandesbank OÖ AG können Jugendliche bis 19 Jahre die vergünstigten Konditionen nutzen. Die Bank Austria und die VKB stellen ihre Jugendkonten auf kostenpflichtige Angebote um, wenn die Kontoinhaber 20 Jahre alt sind. Allein die Hypo OÖ bietet ihr „StartUp Konto“ Schülern und Lehrlingen bis 27 Jahren an.
Kostenfalle: Umstellung auf reguläres Konto
Die Banken hoffen, Jugendliche mit günstigen Konditionen beim ersten Konto langfristig an sich zu binden. Die Konsumentenschützer weisen aber darauf hin, dass Kosten anfallen, sobald das Jugendkonto ausläuft. Kontoinhaber sollten dann unbedingt reagieren und gegebenenfalls zu einem anderen Kontomodell oder einer anderen Bank wechseln.
ORF.at/Dominique Hammer
Junge Erwachsene werden vor der Umstellung in der Regel schriftlich oder telefonisch kontaktiert und zum Beratungstermin eingeladen, so die AK Oberösterreich. Doch bei „spark7“, dem Jugendkonto der Erste Bank und Sparkassen, erhalten die Kunden nur auf dem Kontoauszug eine Mitteilung zur Erhöhung der Gebühren.
Grundsätzlich raten die Konsumentenschützer, Kontobewegungen und Saldo regelmäßig auf den Kontoauszügen zu überprüfen, um unerfreuliche Überraschungen zu vermeiden.
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Publiziert am 31.08.2018