Was bei Elektroscootern zu beachten ist

Wie E-Bikes prägen auch Elektroscooter zunehmend das Straßenbild. Häufig lässt sich auf den ersten Blick gar nicht erkennen, ob es sich bei einem solchen Geräte um ein Kraftfahrzeug, Fahrrad oder fahrzeugähnliches Kinderspielzeug handelt. Doch davon hängt es ab, ob der E-Roller auf Straßen oder auf Gehwegen fahren darf.

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Kleinfahrzeuge wie E-Scooter, E-Roller und E-Micro-Scooter können als flexible Alternative zum Zu-Fuß-Gehen und dem klassischen Tretroller angesehen werden. Die Reichweiten dieser Gefährte liegen im Schnitt zwischen 30 und 40 Kilometer. Verkehrspolitisch werden drei Hauptkategorien unterschieden: Fahrzeugähnliche Kinderspielzeuge, Fahrräder und Kraftfahrzeuge.

Reifengröße und Geschwindigkeit entscheidend

Elektroscooter bis zu einem Reifendurchmesser von 30 cm und einer Bauartgeschwindigkeit bis zu fünf Stundenkilometern gelten als fahrzeugähnliches Kinderspielzeug. In diese Kategorie fallen auch die motorisierten E-Micro-Scooter, da die Reifen kleiner als 30 cm sind. Diese Geräte sind für eine Benutzung außerhalb der Fahrbahn vorgesehen, das heißt auch auf dem Gehsteig. Es gilt für diese Roller übrigens kein Alkohollimit.

Junge Frauen fahren auf Elektroscootern über eine Kreuzung

APA/AFP/Robyn Beck

Auch für Trendsportgeräte wie E-Scooter gelten Regeln

Hat der Roller einen Reifendurchmesser von mehr als 30 cm oder eine Bauartgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h (bei einer maximalen Motorleistung von 600 Watt), so gilt er als Fahrrad. Hier greifen dieselben Bestimmungen wie beim Fahrrad: Vorder- und Rücklicht, Bremsen und Klingel sind notwendig. Fahrradanlagen, wie zum Beispiel Radfahrstreifen und Radwege, müssen mit diesen Geräten verwendet werden.

Überschreitet der Scooter die für die Gruppe „Fahrrad“ definierten Werte in der Bauartgeschwindigkeit oder Motorleistung, so gilt er als Kraftfahrzeug. Dafür werden Zulassung, Versicherung und Führerschein notwendig. Das gilt auch für Gefährte mit Benzinantrieb, sie sind unabhängig von den technischen Werten stets ein Kraftfahrzeug.

Bedarf nach eindeutiger Regulierung

"Derzeit kommen die verschiedensten neuen Konzepte auf den Markt, und es braucht hier neue Einstufungen, die regeln, womit man wo unterwegs sein darf, so Markus Gansterer vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ). Im Moment gelten zum Beispiel Sonderregelungen für selbstbalancierende Fahrzeuge wie Segways und Hoverboards. Erstere müssen die Radfahranlagen befahren, Letztere sind zur Bewegung abseits der Verkehrsanlagen bestimmt.

Mann fährt auf E-Scooter

APA/AFP/Philippe HUGUEN

Auf robuste Verarbeitung der Elektroroller achten

Beworben werden die Geräte als umweltfreundliche, schnelle und mühelose Alternative zum Zu-Fuß-Gehen und dem Tretroller. Ob die Fahrzeuge eine Erleichterung im Alltag darstellen, hänge von den Bedürfnissen der Konsumenten ab, so Gansterer.

Wer sich einen Elektroscooter kaufen möchte, sollte auf eine gute Verarbeitung achten, rät der VCÖ. Durch das Zusammenklappen seien diese Geräte regelmäßig starken Erschütterungen ausgesetzt, und das könnte zu Problemen bei der Elektronik führen. Der VCÖ-Experte empfiehlt, nur robuste Geräte zu kaufen, die auch die Sicherheitsnormen erfüllen.

Franziska Schwarz, help.ORF.at

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