Streit um Rauch und Gestank beim Grillen

Des einen Freud ist des anderen Leid: Nebenan wird auf dem Balkon gegrillt und in der eigenen Wohnung riecht es übel. Was als Rauch- und Geruchsbelästigung gilt, ist nicht so einfach zu klären. Begriffe wie „ortsüblich“ oder „zumutbar“ sind vage.

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Wenn es qualmt und stinkt, kann das Grillgelage nebenan zur Plage werden. Vor allem, wenn das häufig vorkommt. Wer auf seinem Balkon oder der Terrasse grillen möchte, sollte zunächst im Mietvertrag und in der Hausordnung nachschauen, was erlaubt ist.

Grillen auf dem Balkon

Grundsätzlich ist es erlaubt, auf dem Balkon oder der Terrasse zu grillen. Der Mietvertrag kann es aber untersagen. Auch die Hausordnung kann es gänzlich verbieten oder festlegen, wann und wo gegrillt werden darf. Sie gilt natürlich auch für Wohnungseigentümer.

Würstel auf einem Grill

APA/dpa-Zentralbild/Hendrik Schmidt

Der heiße Sommer verlockt zum Grillen

Darf man grillen, sollte man auf ein paar Dinge achten: einen geeigneten Griller verwenden, genug Abstand zur Hauswand und die Ruhezeiten einhalten und weder Stinkendes noch Qualmendes verbrennen, etwa Müll. Aus den unteren Stockwerken ziehen Rauch und Gerüche eher in andere Wohnungen als aus oberen Etagen. Auch das gilt es zu bedenken. Vor einem Grillfest bei den Nachbarn und Nachbarinnen anzuläuten und Bescheid zu geben ist jedenfalls nie verkehrt.

Ortsüblich und zumutbar

Was man erdulden muss und was nicht, steht - wenn auch relativ vage - im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, sagt Rechtsanwalt Rupert Wolff. Darin heißt es: „Rauch, Geruch und Ähnliches dürfen das gewöhnliche Maß nicht überschreiten und müssen der ortsüblichen Benutzung entsprechen.“ Die Städte und Gemeinden können eigene Verordnungen und Gesetze erlassen, wie etwa ein Luftreinhaltegesetz.

rauchender Griller in einem Park

APA/dpa-Zentralbild/Sebastian Willnow

Gestank und Qualm als Belastungsprobe für die Nachbarschaft

Was als ortsüblich gilt, kann sich sogar je nach Bezirk innerhalb einer Stadt unterscheiden. Das ergab ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH). 2016 beschäftigte sich der OGH mit einem Streit zwischen zwei Nachbarn in der Wiener Innenstadt, wobei es darum ging, wie viel Zigarrenqualm vom Nachbarbalkon zumutbar ist. Man einigte sich auf wechselseitige Rücksichtnahme. Die Stadt Graz schreibt in einem Informationsblatt zum Thema Grillen, dass es keine genauen Regelungen gibt, wie oft gegrillt werden darf. Im Streitfall müsse das ein Richter klären.

Wenn es zum Streitfall kommt

Will man vor Gericht gehen, sind Zeugen nötig, so Rechtsanwalt Wolff. Sie sollen aussagen, ob es auf dem Balkon tatsächlich stinkt oder wie störend der Rauch ist. Bevor ein Fall von einem Gericht bearbeitet wird, findet meist ein schlichtendes Gespräch statt. Dafür gibt es eigene Beratungsstellen und Mediatoren. Der Jurist rät, so einen Gesprächstermin wahrzunehmen und die getroffenen Vereinbarungen zu beherzigen. Denn Nachbarschaftsstreitigkeiten können lange dauern, und das kann teuer werden.

Elisabeth Stecker, help.ORF.at

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