Keine Gebühr für Ersatzkarte von Card Complete

Die Kreditkartenfirma Card Complete darf nicht automatisch eine Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzkarte verlangen. Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Auch eine Klausel zum Kartendiebstahl ist rechtswidrig.

Diebstahl oder Verlust der Kreditkarte können unangenehme Folgen haben. Für Kunden von Card Complete kam zum Ärger über die verschwunden Karten noch eine Extragebühr und Rennereien.

Verstöße bei Verlust, Ersatzkarte und Zinsen

Bei Verlust der eigenen Karte mussten sieben Euro gezahlt werden, selbst in Fällen, wo die Kreditkartenfirma gesetzlich dazu verpflichtet wäre, unentgeltlich eine neue Karte auszustellen. Konkret: Wenn nach dem Sperren einer verlorenen Karte eine Ersatzkarte ausgestellt wird, darf laut Gesetz (Zahlungsdienstegesetz) kein Entgelt verlangt werden.

Wer seine Karte verlor, musste dies bisher nicht nur Card Complete mitteilen, sondern auch eine Anzeige bei der örtlichen Behörde aufgeben. Für den Karteninhaber waren die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der behördlichen Anzeige unklar. Auch konnte kein eindeutiger Zusammenhang zwischen beiden Meldepflichten festgestellt werden, kritisierte der OGH laut VKI.

Für das Überziehen des Kontos verrechnete Card Complete 14 Prozent Sollzinsen. Diese Gebühren waren jedoch nicht sofort fällig, sondern wurden quartalsweise kapitalisiert. Sie wurden zur eigentlichen Schuld addiert und nach einem Vierteljahr im Zuge der Kreditkartenabrechnung fällig. Dabei entstanden Zinseszinsen. Der Sollzinssatz von 14 Prozent war somit nicht mehr korrekt. Durch diese Klausel wurde dem Kunden die tatsächliche Überschreitungsgebühr verschleiert, so der OGH.

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