EU-Kommission verdonnert Elektronikhersteller zu Millionenstrafe

Die EU-Wettbewerbshüter haben gegen mehrere Elektronikhersteller eine Strafe über insgesamt 111 Millionen Euro wegen Preisverzerrungen im Onlinehandel verhängt. Die Firmen hätten illegalerweise Fest- oder Mindestpreise für den Weiterverkauf ihrer Produkte vorgegeben. Die Folge für Verbraucher seien überhöhte Preise für Küchengeräte, Notebooks und andere Produkte gewesen, so die EU-Kommission.

Die Ermittlungen gegen Unternehmen wie den Computeranbieter Asus, den Elektroriesen Philips sowie die Unterhaltungselektronik-Marken Denon, Marantz und Pioneer wurden bereits im Vorjahr eingeleitet.

Illegale Preisvorgaben an Einzelhändler

Die Elektronikhersteller sollen verbotenerweise Preisbeschränkungen für Ihre Onlinehändler festgesetzt haben. Den Onlineeinzelhändlern sei es untersagt worden, die Einzelhandelspreise für gängige Elektronikprodukte wie Küchengeräte, Notebooks und HiFi-Geräte eigenständig festzulegen, so die EU-Kommission. Einzelhändler, die sich nicht daran hielten und Waren günstiger anboten, seien mit Drohungen oder Sanktionen wie einem Belieferungsstopp konfrontiert gewesen.

Viele Onlineeinzelhändler setzen darüberhinaus Preisalgorithmen ein, durch die ihre Einzelhandelspreise automatisch an die Preise der Wettbewerber angepasst werden. Die Beschränkungen für die Onlineinzelhändler des Niedrigpreissegments hätten sich so auf die gesamten Onlinepreise für die jeweiligen Elektronikprodukte ausgewirkt.

Millionen Konsumenten zahlten zu viel

Ferner konnten die Hersteller durch hochentwickelte Überwachungsinstrumente die Wiederverkaufspreisbildung im Vertriebsnetz verfolgen und im Falle von Preissenkungen rasch eingreifen. Die Folge waren für Millionen von Verbrauchern in Europa höhere Preisen für Küchengeräte, Haartrockner, Notebooks, Kopfhörer und viele andere Produkte.

Die größte Einzelstrafe trifft mit rund 64 Millionen Euro den Computerhersteller Asus. Der Elektronikriese Philips soll rund 30 Millionen Euro zahlen. Alle vier Unternehmen arbeiteten mit der EU-Kommission zusammen, weshalb die Strafen letztlich reduziert wurden. Personen und Unternehmen, die von dem beschriebenen wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz klagen.

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