Kritik: Inhaltsangaben bei Speiseeis zu ungenau

Vanille-Aroma statt echter Vanille und ein Erdbeeranteil von gerade einmal zehn Prozent: Nicht immer ist das, was die bunten Bilder auf der Verpackung versprechen, auch in ausreichender Menge im Eis enthalten. Es fehle an transparenten Informationen zu Zutaten und Zutatenmengen, kritisieren deutsche Konsumentenschützer.

Die Abbildungen auf Speiseeis-Verpackungen wie saftige Erdbeeren oder hübsche Vanilleblüten machten Appetit - „doch nicht immer erfüllt das Eis die Erwartungen“, erklärte der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Es brauche umfassende Informationen zu den Inhaltsstoffen, die Konsumenten dabei helfen, Qualitätsunterschiede auszumachen.

Schokolade-, Vanille- und Erdbeereis untersucht

Im Rahmen des Projekts Lebensmittelklarheit wurde an 17 Schokoladeneissorten, 22 Vanilleeissorten und acht Erdbeereissorten untersucht, ob die Kennzeichnung und Aufmachung den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs entsprechen (in Österreich gibt das österreichische Lebensmittelbuch Vorgaben zur Zusammensetzung). Diese Vorgaben beschreiben zum Beispiel den Zutatenanteil für sogenannte wertgebende Zutaten - Erdbeeranteil in Erdbeereis etwa - und wie sich das in der Kennzeichnung und Aufmachung niederschlägt.

Erdbeereis nicht gleich Erdbeereis

Das Ergebnis sei „unbefriedigend“, erklärten die deutschen Verbraucherschützer. Zwar entsprächen die meisten untersuchten Produkte den Leitsätzen - erkennbar sei dies für den Konsumenten allerdings vielfach nicht. Beim Erdbeereis etwa wies nur die Hälfte der untersuchten Produkte den Erdbeeranteil klar aus. Wo der Erdbeeranteil erkennbar war, lag er zwischen zehn und 36 Prozent, und das bei ähnlicher Aufmachung der Verpackung.

Echte Bourbon-Vanille oder Vanillearoma?

Beim Schokoladeneis enthielten drei Produkte lediglich Kakao in der Eismasse, obwohl Schokolade auf der Verpackung abgebildet war. Beim Bourbon-Vanilleeis erfüllten nur sieben Sorten erkennbar die Leitsätze, wonach Bourbon-Vanilleeis ausschließlich Bourbon-Vanille enthalten soll. Ein Produkt enthielt zusätzlich „natürliches Vanillearoma“, bei elf Produkten war die Kennzeichnung nicht eindeutig.

Genauere Angabe von Zutaten gefordert

Der vzbv forderte die Hersteller auf, die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs immer zu beachten - diese sind nämlich nicht rechtsverbindlich. Nur dann könnten Bezeichnungen wie „Bourbon-Vanilleeis“ oder „Erdbeerfruchteis“ eine verlässliche Orientierung bieten. Zudem sollten Hersteller wertgebende Zutaten klar benennen und auch angeben, in welcher Menge diese Zutaten enthalten sind - selbst wenn dies keine Pflicht sei.

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