Flüge online buchen - Komfort oder Risiko?

Sommer, Sonne, Urlaubszeit - geht die Reise weiter weg, ist meist ein Flugticket gefragt. Die Buchung über das Internet gilt als schnell und bequem. Erst wenn es zu Problemen kommt, können Onlineflugbuchungen auch zur Nervenprobe werden. Worauf Urlauber beim Onlinebuchen von Flügen achten sollten.

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Unverhoffte Zusatzgebühren, endlose Warteschleifen bei Service-Hotlines, fehlende Buchungsbestätigungen: Die Internetforen sind voll mit bösen Überraschungen, die Kundinnen und Kunden bei Onlinebuchungen von Flügen erlebt haben.

Drei Wege zum Flugticket

„Konsumentinnen und Konsumenten wissen oft nicht, mit wem sie überhaupt einen Vertrag abschließen“, so Andreas Herrmann vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Es gibt drei Möglichkeiten, im Internet einen Flug zu buchen: bei der Fluglinie selbst, über eine Vermittlungsseite oder über eine Vergleichsseite, von der man an eine Fluglinie oder eine Vermittlungsseite weitergeleitet wird.

Passagiere beim Check-in für einen Air Berlin-Flug

APA/Helmut Fohringer

Verspätungen im europäischen Flugverkehr nehmen zu

Bucht man den Flug direkt bei der Airline, wird ein Beförderungsvertrag mit dem Flugunternehmen abgeschlossen. Das Unternehmen ist direkter Ansprechpartner bei Fragen und Problemen. Etwas komplizierter ist es bei dem Kauf über eine Vermittlungsseite. Diese ist nichts anderes als ein Onlinereisebüro. Die Vermittlungsseite findet einen Flug für die gewünschte Strecke und bucht diesen für den Kunden beim Flugunternehmen. Dabei schließt der Kunde jeweils ein Vertrag mit dem Flugunternehmen und einen mit dem Vermittler ab.

Je weniger Vertragspartner, desto einfacher

Bei der Nutzung einer Vergleichsseite, der dritten Möglichkeit online an einen Flug zu kommen, wird kein Vertrag abgeschlossen. Die Seite vergleicht nur verschiedene Flugangebote miteinander. Verbraucher sollten aber aufmerksam sein, wohin die Angebote führen: auf die Website einer Airline oder auf die Website eines Vermittlers.

Treten Probleme wie ein falsch eingegebener Name bei der Buchung oder ein verspäteter Flug bei Reiseantritt auf, ist es wichtig zu wissen, an wen man sich wenden kann. Bei Buchungen über Vermittler sind die Zuständigkeiten rechtlich nicht vollständig geklärt. Nach Ansicht des EVZ sind aber Fluglinien nach wie vor für den reibungslosen Transport und Vermittler für die korrekte Vermittlung des Fluges zuständig.

Vermittler oder Airline: Wer bei Problemen hilft

Wird ein Flug gestrichen, sei die Airline der erste Ansprechpartner, so das EVZ. Hat man allerdings über eine Vermittlungsplattform gebucht, werde man von den Fluglinien gerne abgewimmelt. „Die Kunden sollen sich an den Vermittler wenden“, heißt es dann oft. Doch das ist nicht immer so einfach. „Viele Vermittler sind schwer zu erreichen“, so Konsumentenschützer Herrmann. Oft seien sie im Ausland niedergelassen, mit den Anfragen überfordert oder hätten einfach schlechten Kundenservice.

Ein Flugreisender vor einem Monitor, der annullierte Flüge anzeigt

APA/dpa/Arne Dedert

Flugausfälle zur Hauptreisezeit sorgen für Frust und Ärger bei Passagieren

Vermittler stehen zwischen Konsument und Fluglinie. Auch Änderungen können daher oft nur über den Vermittler durchgeführt werden. Storniert ein Konsument seinen Flug, kann er einen Teil der Stornogebühren zurückfordern. Läuft die Abwicklung der Stornierung über einen Vermittler, kann dieser jedoch eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr einheben. Es kommt also weniger Geld beim Konsumenten an.

Auf zusätzliche und versteckte Kosten achten

Anders als Bearbeitungsgebühren sind spezielle Entgelte wie Gebühren für Kreditkartenzahlungen in Österreich nicht erlaubt. Ebenfalls verboten ist es, Kosten zu verstecken. Alle Kosten müssen vom ersten Buchungsschritt an übersichtlich aufgelistet werden. Freiwillige Zusatzangebote wie Versicherungen dürfen nicht automatisch vorausgewählt sein.

Achtet man bei der Flugbuchung über Vermittler auf diese Schritte, sei im Normalfall nicht mit bösen Überraschungen zu rechnen, so Andreas Hermann. Billiger seien die Angebote von Vermittlern meist allerdings nicht. Und im Fall eines Problems, sei die Abwicklung über eine Fluglinie einfacher und stressfreier. Deshalb rät das EVZ zu Direktbuchungen bei Flugunternehmen.

Einchecken mit der Buchungsbestätigung

Unabhängig davon, ob man bei einer Airline oder einem Vermittler bucht, sind die Gepäcksbestimmungen der Fluglinien zu beachten. Bei billigen Flügen ist oft nur Handgepäck inkludiert, weitere Gepäcksstücke müssen extra bezahlt werden. Wenn nach abgeschlossener Buchung kein Ticket eintrudelt sollten Konsumenten nicht nervös werden. Der ausgedruckte Buchungscode genügt, um am Flughafen einzuchecken. Wer Zeit sparen möchte, erledigt auch diesen Schritt online.

Generell gilt: Die Dokumentation von Onlinebuchungen kann helfen, Problemen vorzubeugen. Andreas Herrmann vom EVZ rät, von jedem einzelnen Zahlungsschritt ein Bildschirmfoto zu machen. „Wenn es dann zu Problemen kommt, hat man damit sehr gute Karten in der Hand“, so der Konsumentenschützer.

Miriam Hübl, help.ORF.at

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