Irreführende Werbeaussage für Laufversicherung

Eine von der Sparkassen Versicherung AG angebotene Unfallversicherung vermittelt den Eindruck, generell für den Laufsport zu gelten. Tatsächlich umfasst sie nur offizielle Laufveranstaltungen, aber nicht das Training oder private Events. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte wegen Irreführung. Die Sparkassen Versicherung verpflichtete sich nun, solche Werbungaussagen zu unterlassen.

Die Sparkassen Versicherung AG bietet einen „s Running-Unfall-Schutz“ an. Die Bewerbung dieser Unfallversicherung und der Vertragsabschluss erfolgen über die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG als Agent. Angeboten wurde der „s Running-Unfall-Schutz“ unter anderem mit dem Text: „Ob entspannter Trainingslauf, ambitionierter Wettkampf oder großer Laufevent – schon ein kleiner Fehltritt kann einen Freizeit-Unfall mit hohen Folgekosten verursachen.“

Lauftraining vom Versicherungsschutz nich1 umfasst

Tatsächlich umfasse der Schutz aber keine privaten Trainingsläufe und keine privaten Laufveranstaltungen. Die Versicherung gelte nur für einen Unfall, der dem versicherten aktiven Teilnehmer am Tag einer Laufveranstaltung zustößt. Was unter einer „Laufveranstaltung“ zu verstehen sei, werde in den Versicherungsbedingungen nicht erklärt, so der VKI. „Private“ Läufe, wie Trainings, würden auf jeden Fall nicht dazu gehören, habe die Versicherung auf Anfrage des VKI mitgeteilt, wie es in einer Presseaussendung heißt.

Der VKI brachte im Auftrag des Sozialministeriums deshalb eine Klage wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ein. Laut VKI haben die Sparkassen Versicherung AG und die Erste Bank eingelenkt und schlossen mit dem VKI einen Vergleich ab. Darin verpflichteten sie sich es zu unterlassen, den falschen Eindruck zu erwecken, der „s Running-Unfall-Schutz“ gewähre generell Versicherungsschutz für Lauf-Unfälle – obwohl der Versicherungsschutz für private Trainingsläufe und privat organisierte Läufe ausgenommen sei. Der Vergleich ist rechtskräftig.

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