AK warnt vor Verschlechterung für Versicherungskunden

Das „lebenslange“ Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen mit mangelhafter Rücktrittsbelehrung soll fallen. In Österreich seien rund 2,4 Millionen Verträge betroffen, warnt die AK. Viele davon stecken in Fremdwährungskrediten.

Per Initiativantrag möchte die Bundesregierung das „lebenslange“ Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen, deren Polizzen eine falsche oder mangelhafte Rücktrittsbelehrung aufweisen, abschaffen. Das teilte die Arbeiterkammer (AK) in einer Presseaussendung mit.

Fondsgebundene Lebensversicherungen betroffen

Betroffen seien vor allem jene Konsumenten, die in den vergangenen Jahren eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen haben und bei denen sich das von der Versicherung oder vom Vermittler versprochene Renditeversprechen nicht erfüllt habe, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic.

Derzeit können die Versicherungsnehmer vom Vertrag zurücktreten, sollte die Rücktrittsbelehrung mangelhaft oder falsch sein. In so einem Fall seien die Prämien plus Zinsen abzüglich der Risikoprämie zurückzuzahlen.

Versicherungen kämpfen gegen „ewigen Rücktritt“

Genau das wolle die Versicherungswirtschaft verhindern und gestehe für Verträge, die mehr als ein Jahr alt sind, nur mehr einen deutlich geringeren Betrag zu, so Zgubic. Zudem müssten Versicherungsnehmer einen etwaigen Veranlagungsverlust tragen. Konkret seien zum Beispiel tausende Fremwährungskreditnehmer betroffen, die als Tilgungsträger Fondspolizzen gewählt haben, so Zgubic: "Das ist aus unserer Sicht nicht fair gegenüber den Kunden, denn da geht es oft um tausende Euro.“

Die AK fordert zumindest eine Verlängerung der Übergangsfrist und damit eine Neuregelung nicht vor Ende 2019. Außerdem solle man bei Verträgen, die schon länger laufen, beim Rückkaufwert keine Abschlusskosten und Stornoprämie abziehen sowie keine Veranlagungsverluste anrechnen.

Ein weiterer kritischer Punkt sei die Verteilung der Abschlussprovisionen im Vertrag Diese betrage nun fünf statt wie bisher geplant zehn Jahre. Provisionen sollten aus Sicht der AK auf die gesamte Laufzeit eines Lebensversicherungsvertrages verteilt werden. Das bringe höhere Rückkaufswerte und Ablaufleistungen, so Zgubic.

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