SimpliTV darf Zustimmung zu Werbung nicht erzwingen

Die Geschäftsbedingungen von SimpliTV erlaubten unter anderem die Verwendung und Weitergabe der Kundendaten für Werbung. Dagegen hatte der VKI geklagt und vor dem OLG Wien recht bekommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wollten Konsumenten bei SimpliTV bestellen, mussten sie unter anderem die Weitergabe ihrer Daten an andere Unternehmen akzeptieren. Die AGB enthielten Klauseln, nach denen SimpliTV und dessen verbundene Unternehmen, wie beispielsweise der ORF oder die Gebühren Info Service GmbH (GIS), die Daten der Kunden für Werbezwecke verwenden durften.

Das Datenschutzgesetz sehe für die Gültigkeit der Zustimmung zur Datenverarbeitung und Datenweitergabe jedoch vor, dass der Betroffene ohne Zwang zustimmt, so der VKI in einer Aussendung. Die Konsumentenschützer klagten SimpliTV deswegen, und bekamen recht: Die erforderliche Freiwilligkeit der Zustimmung fehlt, die Zustimmung darf nicht erzwungen werden urteilte das OLG Wien. Die AGB-Klauseln sind unzulässig.

Kostenpflichtige Servicenummer nicht erlaubt

Auch in einem weiteren Punkt entschied das Oberlandesgericht (OLG) Wien im Sinne des VKI. Für den Kundendienst verwendete SimpliTV eine 0810-Nummer. Dadurch können jedoch Zusatzkosten entstehen, dem Unternehmen zufolge von bis zu 10 Cent pro Minute. Privaten Vertragskunden dürften jedoch für die Benutzung der Servicehotline kein zusätzliches Entgelt verrechnet werden, argumentierte der VKI. Auch hier bekamen die Konsumentenschützer recht, das OLG Wien beurteilte diese Praxis als gesetzwidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

SimpliTV: Zustimmung bereits „von AGB entkoppelt“

Für den Abschluss von Verträgen sei „seit Februar 2017 keine Zustimmung zum Erhalt von Werbung mehr notwendig“, betonte SimpliTV gegenüber der APA. Seit Juni 2014 biete das Unternehmen eine kostenfreie Servicehotline für bestehende Kunden an. Diese werde entsprechend kommuniziert. Gegen das nicht rechtskräftige Urteil habe man Revision erhoben.

Trotz gegenteiliger Rechtsansicht habe SimpliTV die datenschutzrechtliche Zustimmung für den Erhalt von Werbung „von den AGB entkoppelt“, sobald man von der Bemängelung durch den VKI erfahren habe, zitiert die APA den SimpliTV-Sprecher Michael Weber. Die inkriminierte kostenpflichtige Bestell-Hotline richte sich „ausschließlich“ an Neukunden, die eine Bestellung vornehmen, beziehungsweise Produktinformationen erhalten möchten. Trotz Bereitstellung einer kostenfreien Service-Hotline für bestehende Kunden „konnte aber offenbar nicht gänzlich verhindert werden, dass sich einige Kunden mit Fragen betreffend bestehender Verträge an die kostenpflichtige Bestellhotline gewandt haben“.

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