Basiskonto bei Easybank zu teuer

Die Kosten für das Basiskonto können bei der Easybank die gesetzlichen Höchstgrenzen übersteigen, urteilte das Oberlandesgericht Wien (OLG). 14 von 15 Klauseln entsprachen nicht dem Gesetz. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Das Recht auf ein Basiskonto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen existiert in der EU seit 2016. In Österreich darf ein solches Konto maximal 80 Euro pro Jahr kosten, besonders schutzwürdigen Personen, etwa Pensionisten, dürfen nicht mehr als 40 Euro pro Jahr verrechnet werden. Das ist im Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) geregelt. Mit diesen jährlichen Gebühren muss die gesamte Kontoführung abgedeckt werden.

Zusätzliche Entgelte für die Zusendung von Kontoauszügen per Post, die Nichtdurchführung eines Zahlungsauftrages mangels Deckung oder die Nachforschung von korrekt durchgeführten Aufträgen sind nicht erlaubt. Genau solche Zusatzgebühren sahen die Bedingungen der Easybank jedoch vor. Schon in erster Instanz wurden Gebühren für Bargeldbehebungen oder die Nachbestellungen der Karte rechtskräftig für gesetzwidrig erklärt, das OLG Wien als zweite Instanz erklärte nun fast alle der beanstandeten 15 Klauseln für unrechtmäßig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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