AK-Check: Haushaltsversicherungen unter der Lupe

Haushaltsversicherungen werden von Konsumentenschützern generell empfohlen. Das Angebot in Österreich ist dementsprechend groß, die Preis- und Leistungsunterschiede teils erheblich. Die Arbeiterkammer (AK) hat Produkte von 15 Versicherern miteinander verglichen. Worauf man achten sollte, bevor man die Unterschrift unter eine Polizze setzt.

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Die Haushaltsversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Etwa 80 bis 90 Prozent der Österreicher haben dementsprechend ihren Wohnungsinhalt versichert. Haushaltsversicherungen sind hierzulande vergleichsweise günstig, wobei die Prämienunterschiede aber verhältnismäßig groß sind. Die AK vergleicht regelmäßig die verschiedenen Tarife und eruiert die aktuellen Trends bei der Vertragsgestaltung von Haushaltsversicherungen.

Aktuell verglich die AK die Angebote von 15 Versicherungsunternehmen am Beispiel einer 90-Quadratmeter-Wohnung miteinander. Eine Haushaltsversicherung ohne Selbstbehalt inklusive Glasbruch, sei für einen Tarif von 130 Euro bis 230 Euro zu haben, sagt Christian Prantner, Referent für Bank- und Versicherungsdienstleistungen der AK Wien. Diese beachtliche Prämiendifferenz ziehe natürlich auch erhebliche Unterschiede bei den Leistungen nach sich.

Auf die Deckungssumme achten

Wer eine Haushaltsversicherung abschließt, sollte sich zunächst überlegen, welches Modell für den individuellen Bedarf passend ist. Vom Basispaket bis zur Luxusvariante ist alles verfügbar. Man sollte grundsätzlich darauf achten, dass der Wert des Wohnungsinhalts mit der Versicherungssumme zusammenpasst, meint der Experte. Auch bei laufenden Verträgen rät Prantner dazu, die grobe Rechnung, ob die Deckungssumme noch mit den tatsächlichen Lebensverhältnissen übereinstimmt, gelegentlich durchzuführen.

Zahlreiche Ausschlüsse machen das Leben schwer

Bevor man einen Vertrag abschließt, sollte man außerdem die diversen Ausschlüsse im Auge haben, rät der Versicherungsexperte. Bei Haushaltsversicherungen gebe es verschiedene Unterteilungen. Etwa die Leitungswasserversicherung, der Glasbruch, der Einbruchsdiebstahl, die Sturmversicherung und der Brand. Für jede dieser Sparten gebe es sehr spezielle Ausschlüsse, so Prantner.

Beispiele für Ausschlüsse sind zahlreich. Nach einem Wohnungsbrand übernimmt den Schaden in der Regel die Versicherung, es sei denn, es handelt sich um einen so genannten Sengschaden. Der Sengschaden werde nicht durch ein offenes, loderndes Feuer verursacht, sondern etwa durch das Glimmen eines Kabels oder einer Zigarette am Teppichboden. Sengschäden können auch durch defekte Elektrogeräte hervorgerufen werden. Das kann besonders tückisch sein, weil das Glimmen eines defekten Kabels unter Umständen länger nicht auffällt.

Wertgegenstände müssen extra gemeldet werden

Ein weiterer heikler Punkt sind Wertgegenstände. Der Versicherungsschutz umfasst grundsätzlich nur Gebrauchsgegenstände. Bargeld, Schmuck, teure Gemälde oder Sparbücher fallen nicht in diese Kategorie und müssen der Versicherung extra gemeldet werden. Bei der Frage, was ein Wertgegenstand ist und was nicht, bestehe durchaus ein gewisser Definitionsspielraum, so Prantner. Daher sei es in jedem Fall empfehlenswert, dem Versicherer vor Vertragsabschluss mitzuteilen, welche Wertgegenstände man besitzt, und sich zu erkundigen, in welcher Weise diese von der Deckung umfasst sind. Auch während der Vertragslaufzeit sollte man den Versicherer regelmäßig informieren, wenn neue Wertsachen angeschafft werden.

Gemäß ihres Wertes sollten die Wertgegenstände auch entsprechend verwahrt werden. Wer sich wertvollen Schmuck leistet, sollte auch über die Anschaffung eines Wandsafes nachdenken, meint Prantner. In einem aktuellen Fall, der von der AK bearbeitet wird, hätten die Versicherungskunden wertvolle Schmuckstücke und Uhren in einer Kommode unter der Unterwäsche platziert. Der Versicherer habe diese Verwahrung als „freiliegend“ klassifiziert und in der Folge nur einen Teil des reklamierten Schadens übernommen.

„Grobe Fahrlässigkeit" meist inkludiert“

Es sei daher wichtig, die Vertragsbedingungen wirklich genau zu kennen, so Prantner. Auf den Versicherten kämen in der Regel nicht unerhebliche Verpflichtungen zu. So müsse das Haus, für dessen Inhalt die Versicherung gilt, mindestens 270 Tage im Jahr bewohnt sein. Wer das Haus länger als 72 Stunden verlässt, müsste wasserführende Hauptleitungen abdrehen, damit es im Fall eines Wasserschadens nicht zu Leistungskürzungen kommt.

Es gibt aber auch gute Neuigkeiten. Laut AK sind die Prämien relativ stabil, erhebliche Fortschritte gebe es bei dem Punkt „Grobe Fahrlässigkeit". Diese war bei älteren Verträgen häufig ein Ausschlussgrund. Grob fahrlässig ist ein Fehler, der, wie es heißt, „einem ordentlichen Menschen nicht unterlaufen würde“. Ein dehnbarer Begriff. Beispiele können etwa eine nicht gelöschte Kerze sein, die unbeaufsichtigt einen Brand verursacht, oder ein entleerter Aschenbecher, durch den der Müllsack Feuer fängt. AK-Experte Prantner empfiehlt in jedem Fall darauf zu achten, dass Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden, von der Versicherung übernommen werden.

Vorsicht bei langer Laufzeit

Haushaltspolizzen werden in der Regel auf drei Jahre abgeschlossen. Wer sich länger bindet, bekommt einen Laufzeitrabatt, die Prämie wird günstiger. Klingt gut – hat aber unter Umständen einen entscheidenden Haken. Kunden sollten sich, wenn sie sich freiwillig länger binden, in jedem Fall bewusst sein, dass eine vorzeitige Kündigung teuer kommen kann. Der Versicherer sei in so einem Fall berechtigt, den Dauerrabatt zurückzufordern. Im Laufe mehrerer Jahre könne da schon eine beträchtliche Summe zusammenkommen, so Prantner.

Paul Urban Blaha, help.ORF.at

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