CETA: Öffentliche Schiedsgerichte geplant
Das EU-Kanada-Freihandelsabkommen CETA sieht Schiedsgerichte vor. Nach Information der APA sollen diese öffentlich sein und nicht privat. Ein Unterschied zur Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit anderer internationaler Investitionsabkommen. Verfahren sollen transparent, Dokumente öffentlich und eine Berufungsmöglichkeit gegeben sein. Für Mitglieder des Investitionsgerichts seien strenge Ethik- und Inkompatibilitätsbestimmungen geplant.
Regeln sollen Unabhägigkeit der Richter garantieren
Das Schiedsgericht soll aus 15 Richtern bestehen, von denen für jeden Fall je drei ausgewählt werden. Richter werden für fünf Jahre ernannt. Fünf kommen aus Staaten der Europäischen Union, fünf aus Kanada und fünf aus Drittstaaten. Ab Amtsantritt dürfen sie nur in einem Streitfall zwischen Investor und Staat entscheiden, um die Unabhängigkeit zu garantieren. Für die Richter sollen die Leitlinien der International Bar Association (IBA) gelten, einer internationalen Vereinigung von Rechtsanwälten, Rechtsanwaltskammern und Rechtsanwaltskanzleien.
Bei Meinungsverschiedenheiten könne das Schiedsgericht noch einmal befasst werden. Ohne Entscheidung könne es auch zu einem Ausgleich kommen. Beschleunigte Verfahren seien für Klagen vorgesehen, die offensichtlich ohne einen echten Rechtsgrund erfolgt seien oder erst gar nicht zu einem Urteil zugunsten des klagenden Investors führen können, so die APA.
Publiziert am 15.05.2018