VKI: Anmeldefrist zu VW-Sammelklagen geht zu Ende

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums und der Arbeitskammer eine Sammelklagenaktion für geschädigte VW-Kunden gestartet. In den Sammelklagen sollen laut VKI Wertminderungen und Folgeschäden geltend gemacht werden. Die Anmeldefrist nähert sich nun aber ihrem Ende. Konsumenten können sich noch bis 19. Mai eintragen.

In Österreich laufen zum VW-Dieselskandal seit geraumer Zeit Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Es gibt mittlerweile auch Urteile in Deutschland und Österreich, in denen Gerichte zum Ergebnis kommen, dass VW bewusst und vorsätzlich den Emissionswert manipuliert hat und daher der Verkauf dieser Fahrzeuge durch VW gegen die guten Sitten verstößt. Aus Sicht des VKI seien die Urteile ein Beleg dafür, dass eine Haftung von VW für die Folgen der bewussten Softwaremanipulation „deutlich im Raum stehe“.

Mitte September verjähren Ansprüche

Geschädigte in Österreich laufen jedoch Gefahr, dass ihre Ansprüche per 18. September verjähren. Wer Ansprüche durchsetzen will, muss rechtzeitig tätig werden und spätestens Mitte September eine Klage einbringen. Der VKI hat gemeinsam mit den beiden Anwaltskanzleien Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH und Poduschka Anwaltsgesellschaft GmbH ein Sammelklagenkonzept entwickelt.

Dabei werden die einzelnen Ansprüche gebündelt und österreichweit bei Gerichten eingebracht. Die Finanzierung und das Prozesskostenrisiko übernimmt dabei die Roland ProzessFinanz AG aus Köln. Eine einzige Sammelklage an einem Gericht ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da die Volkswagen AG ihren Sitz im Ausland hat und ein grenzüberschreitendes Sammelklagsverfahren nach derzeitigem österreichischem Recht nicht vorgesehen ist. Mit der Teilnahme an der Sammelklageaktion könne eine Verjährung von Ansprüchen vermieden werden, so der VKI.

Ein VW Golf auf dem Abgasprüfstand

apa/afp/dpa/Patrick Pleul

Wer Ansprüche gegen VW geltend machen möchte, sollte sich beeilen

Kostenbeitrag zwischen 50 und 120 Euro

Durch die Prozessfinanzierung tragen die Teilnehmer selbst kein Prozesskostenrisiko, es falle nur ein geringer Kostenbeitrag für den Organisationsaufwand des VKI an, wie es in einer entsprechenden Aussendung heißt. Im Erfolgsfall behalte Roland eine Quote zwischen zehn und 37,5 Prozent, abhängig davon, in welchem Stadium der Streit beendet werde. Der Organisationskostenbeitrag betrage 120 Euro. Wenn man sich dem Strafverfahren über den VKI bereits als Privatbeteiligter angeschlossen habe, betrage der Organisationskostenbeitrag 50 Euro.

Der Schaden besteht vor allem in einer Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge. Ein dem VKI vorliegendes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass diese mehr als 20 Prozent betragen könne. In den Sammelklagen solle daher eine Wertminderung von voraussichtlich 20 Prozent des Kaufpreises eingeklagt werden. Neben der Wertminderung liege es einer Umfrage des VKI zufolge nahe, dass Folgeschäden bleiben werden. Grund dafür könnte etwa das von den den meisten Betroffenen bereits durchgeführte Softwareupdate sein. Als negative Folgen kämen ein gestiegener Treibstoffverbrauch, eine reduzierte Leistung sowie ein erhöhter Verschleiß des Abgasreinigungssystems in Betracht. Auch das werde in der Klage geltend gemacht.

Wer an der Aktion teilnahmen darf

Zur Teilnahme an den Sammelklagen sind alle Verbraucher berechtigt, die

  • ein Fahrzeug der Marken VW, Audi, Seat oder Skoda mit dem Dieselmotor vom Typ EA 189 erworben haben (Baujahre 2008-2015)
  • die das Fahrzeug in Österreich vor dem 18.9.2015 gekauft haben, unabhängig davon, ob sie das Fahrzeug noch besitzen oder nach dem 18.9.2015 verkauft haben
  • deren Fahrzeug in Österreich erstzugelassen und in Österreich übernommen wurde

Ausgeschlossen sind Leasingfahrzeuge mit aufrechtem Leasingvertrag und Firmenfahrzeuge. Besitzer dieser Gruppe können sich allerdings einer Aktion der privaten Sammelklagsplattform Cobin Claims anschließen.

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