VKI startet Sammelklage gegen VW

360.000 Autos der Marken VW, Audi, Seat und Skoda sind in Österreich vom Abgasskandal betroffen, der VKI startet nun eine Sammelklage gegen den VW-Konzern. Den Konsumentenschützern liege ein Gutachten vor, das eine deutliche Wertminderung nachweise.

Die Zeit drängt: Geschädigte laufen Gefahr, dass ihre Ansprüche Mitte September verjähren, nachdem Volkswagen einen Verjährungsverzicht verweigerte. Bis zum 20. Mai können sich Betroffenen nun der Sammelklage des VKI anschließen. Finanziert wird die Aktion vom Prozessfinanzierer Roland Prozessfinanz.

Klagen an mehreren Gerichten

Eine echte Sammelklage ist die Aktion allerdings nicht. Wie schon bei früheren Sammelaktionen bündelt der VKI die Ansprüche Geschädigter um sie durchzusetzen. Die erstrittene Entschädigung bekommt allerdings nur, wer seine Ansprüche an den VKI abtritt um vertreten zu werden. In diesem Fall müssen die Konsumentenschützer zusätzlich an mehreren Gerichten in ganz Österreich Klage einbringen. Eine einzige Sammelklage an einem Gericht sei rechtlich nicht möglich, da die Volkswagen AG im Ausland sitze und die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen dies nicht erlaubten, heißt es in einer Aussendung.

Der entstandene Schaden bestehe vor allem in einer Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge, laut eines Gutachtens seien das mehr als 20 Prozent. Dazu kommen mögliche Folgeschäden durch das von den meisten Betroffenen bereits durchgeführte Softwareupdate. Dazu zählten erhöhter Verbrauch, geringere Motorleistung und zusätzlicher Verschleiß. Auch das werde in der Klage geltend gemacht.

Einmalige Gebühr, keine weiteren Kosten

Wer sich der Sammelklage anschließt, muss einmalig eine Gebühr („Organisationskostenbeitrag“) von 120 Euro an den VKI entrichten, weitere Kosten fallen nicht an. Wer sich dem bereits laufenden Strafverfahren des Vereins gegen VW angeschlossen hat, zahlt 50 Euro. Der Prozessfinanzierer bekommt im Erfolgsfall eine Quote von zwischen zehn und 37,5 Prozent der Entschädigungssumme, abhängig davon, in welcher Instanz das Verfahren entschieden wird.

Den Auftrag zur Sammelklage erteilten Konsumentenschutzministerium und Arbeiterkammer (AK). Die zuständige Ministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) drückte per Aussendung die Hoffnung aus, „dass auf diesem Weg eine gute Lösung für alle Geschädigten erzielt werden kann.“ Peter Kolba, Klubobmann der Liste Pilz und ehemaliger Chefjurist des VKI, begrüßte den Auftrag zur Sammelklage gegen VW, nachdem das davor lange verhindert worden sei. Gleichzeitig sei er jedoch überrascht, dass das Budget für den Konsumentenschutz gesenkt würde: „Von 5,6 Millionen Euro sinkt das jährliche Budget auf 4,1 Millonen Euro (2018) und dann auf 3,6 Millionen. Euro.“

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