Entschädigung für Fluggäste bei wildem Streik möglich

Fluggesellschaften können auch bei illegalen Arbeitsniederlegungen verpflichtet sein, Entschädigungen an Passagiere zu zahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass von Fall zu Fall darüber zu entscheiden sei. Anlass war ein wilder Streik von Tuifly-Mitarbeitern 2016 gewesen.

Durch die illegale Arbeitsniederlegung von Tuifly-Mitarbeitern waren im Herbst 2016 mehr als 100 Flüge gestrichen worden. Viele andere starteten mit erheblichen Verspätungen. Betroffene klagten vor deutschen Gerichten auf Ausgleichszahlungen. Ihre Chancen dürften sich nun deutlich verbessert haben.

Anspruch auf Entschädigung unter zwei Bedingungen

Die EuGH-Richter begründeten das Urteil damit, dass Fluglinien unter zwei Bedingungen von der Erstattungspflicht befreit werden könnten. Zum einen dürfe das Ereignis, das zu den Behinderungen führte, nicht Teil der normalen Betriebstätigkeit sein. Zum anderen dürfe es von der Airline nicht beherrschbar sein.

Mit Blick auf die Ereignisse bei Tuifly 2016 sei dies nicht der Fall, befanden die Richter nun. Das Unternehmen habe zuvor überraschend Umstrukturierungen angekündigt. Konflikte mit den Mitarbeitern seien dabei nicht ungewöhnlich. Die Situation im Herbst 2016 sei daher als Teil der normalen Geschäftstätigkeit zu betrachten. Außerdem sei der wilde Streik für Tuifly nicht unbeherrschbar gewesen - er endete demnach nach einer Einigung zwischen dem Konzern und dem Betriebsrat einige Tage später.

Tuifly reagierte auf das Urteil enttäuscht. „Wir respektieren die Auffassung des Gerichtes“, so ein Tuifly-Sprecher. Dennoch bleibe das Unternehmen bei der Auffassung, dass man sich auf solche wilden Streiks nicht ausreichend vorbereiten könne.

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